Informationen zu Hausschlachtungen

In den unten stehenden Merkblättern finden Sie die wichtigsten Regelungen , die beachtet werden müssen, wenn eine Durchführung einer Hausschlachtung für den eigenen Bedarf geplant ist.

Als Hausschlachtung bezeichnet man das Schlachten außerhalb einer gewerblichen Schlachtstätte, wenn das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden soll bzw. daraus Lebensmittel für den eigenen Gebrauch hergestellt werden.

Fleisch- und Wurstwaren aus Hausschlachtungen von Schweinen, Rindern, Pferden, Schafe und Ziegen dürfen weder gegen Entgelt noch kostenfrei an Dritte abgegeben werden.

 

Informationen zur amtlichen Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen

Fleisch- und Wurstwaren aus Hausschlachtungen dürfen weder gegen Entgelt noch unentgeltlich an Dritte, d.h. nicht im Haushalt der Familie lebende Personen, abgegeben werden.

Eine Anmeldung zur Fleischuntersuchung ist bei der Tierart Schwein, Rind, Schaf, Ziege, Gehegewild und Pferd immer erforderlich.

Um die amtliche Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen mit dem zur Verfügung stehenden amtlichen Personal organisieren und realisieren zu können, ist es zwingend erforderlich, die Hausschlachtung mindestens 14 Tage vor der geplanten Schlachtung für die Fleischuntersuchung bei dem jeweiligen für das Gebiet zuständigen amtlichen Personal anzumelden.

Vor der beabsichtigten Schlachtung erfolgt eine Untersuchung (Schlachttieruntersuchung) durch amtliches Personal nur, wenn der Verfügungsberechtigte eine Störung des Allgemeinbefindens festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist. Bei einer auf einem Unglücksfall beruhenden sofortigen Notschlachtung hat ein Tierarzt die Schlachttieruntersuchung durchzuführen.

Die aktuellen Informationen für die Hausschlachtbezirke sowie die aktuelle Gebührenfestsetzung für Fleischuntersuchungen bei Hausschlachtungen finden Sie rechts im Downloadbereich. Bitte beachten Sie, dass neben der Gebühr Fahrtkosten i. H. v. 30 Cent/km erhoben werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Oberaltenburg 4 b
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Tel.: 03461-401771 oder veterinaeramt@saalekreis.de

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