Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine
Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern gelten die Regelungen der EU-Verordnung Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Für Geflüchtete aus der Ukraine, die Hunde, Katzen oder Frettchen mitführen, gelten erleichterte Bedingungen.
Für jedes eingeführte Tier ist ein Antrag nötig, der beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einreicht werden muss. Das Land Sachsen-Anhalt hat festgelegt, dass alle Anforderungen, die gemäß der EU-Verordnung bei der Einreise vorliegen müssten, durch die geflüchteten
Tierhalter:innen aber erst im Nachhinein zu erfüllen sind. Was beachtet werden muss, lesen Sie in diesem Merkblatt.