Abfallarten und deren Sammlung
Eine detaillierte Auflistung aller Abfallarten und deren Entsorgung finden Sie im Entsorgungskalender.
- Abholung: 14-täglich
- dazu gehören z. B.: Asche, CDs, Disketten, Einwegrasierer, Fensterglas, Filzstifte, Fotos, Geschirr, Hygieneartikel, Kassetten, Keramikübertöpfe, Kugelschreiber, Lumpen, Medikamente, Porzellan, Schallplatten, Spiegelglas, Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht, Tapeten (alt und neu), Polystyrol-Deckenplatten, Windeln, Wursthaut, Zahnbürsten, Zigarettenreste
Gelegentlich anfallende Mehrmengen von Restabfällen können in den dafür vorgesehenen gebührenpflichtigen Säcken am Entleerungstag neben dem Restabfallbehälter zur Abholung bereitgestellt werden. Das Entgelt für den Erwerb der Restabfallsäcke schließt die Abfallentsorgung ein.
Hier können Sie Restabfallsäcke erwerben:
- Landkreis Saalekreis, Domplatz 9, Merseburg 03461 40-1447, -1419
- Landkreis Saalekreis, Hansering 19, Halle 0345 204-3201
- Wertstoffhof Beuna 03461 440-0
- Wertstoffhof Querfurt 03461 440-280
- Wertstoffhof Oppin 03461 440-270
- Stadt Landsberg 034602 249-83
- Gemeinde Salzatal 034609 28-0
- Stadt Wettin-Löbejün 034603 757-0
- Gemeinde Teutschenthal 034601 365
- Abholung: 14-täglich
- Dazu gehören z. B.:
- Küchenabfälle (Gemüse-, Obst- und Speisereste, Kaffee- und Teesatz mit Filtertüte, Kartoffel-, Eier-, Nuss- und Zwiebelschalen)
- Gartenabfälle (Blumenerde, Fallobst, Laub, Rasenschnitt, Unkraut, verwelkte Blumen, zerkleinerter Baum- und Strauchschnitt)
- Sonstige organische Abfälle (Sägespäne, Eierpappkartons, Küchenpapier)
Nützliche Hinweise zum Thema "Lebensmittelabfälle vermeiden" im Rahmen der Initiative "Zu gute für die Tonne" finden Sie unter:
https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/nachhaltigkeit/wertschaetzen-von-lebensmitteln/
- Abholung: 14-täglich
- Dazu gehören z. B.:
- Verpackungen aus Kunststoff – Kunststofffolien und -flaschen, Plastiktüten, Plastiktuben, Joghurt-, Sahne- und Margarinebecher, Einweggeschirr und -besteck, leere Farbbehälter
- Verpackungen aus Metall – Getränke- und Konservendosen, Tierfutterdosen, Verschlüsse von Gläsern und Flaschen, Tuben und Keksschachteln aus Blech, leere Sprayflaschen, Aluschalen, Alufolien, Joghurtdeckel, Kaffeetüten
- Verpackungen aus Verbundmaterial – Milch- und Saftkartons, Kakaodosen, Suppen- und Saucentüten, kunststoffbeschichtete Papiere
- Verpackungen aus Styropor – Schalen für Obst, Gemüse und Fleisch
Informationen über Verpackungen, z. B. praktische Trennhilfen finden Sie hier:
- Abholung: 4-wöchentlich
- Dazu gehören z. B.: Faltschachteln, Pappkartons (flach zusammengefaltet), Kataloge, Zeitschriften, Zeitungen, Prospekte, Geschenkpapier, Papiertüten, Briefumschläge, Schreibpapier, Schulhefte, Bücher ohne festen Einband
- NICHT in die Papiertonne gehören: beschichtete Kartons (Getränkekartons), gewachste oder stark verschmutzte Papiere, Tapeten (alt und neu), Fotos/Fotopapier, Hygienepapier
Bei gelegentlichem Mehranfall an Kartonagen kann Pappe neben die blaue Tonne gestellt werden, wenn Folgendes beachtet wird:
- mit Pappen befüllte Kartons: maximal 80 cm x 60 cm x 40 cm
- gebündelte Pappe: maximal 100 cm x 60 cm x 20 cm
- Entsorgung an zentralen Stellplätzen im Landkreis mit Sammelcontainer
- hierzu gehören z. B.
- Getränkeflaschen
- Konservengläser, Marmeladengläser
- pharmazeutische Gläser
- sonstiges Verpackungsglas
- hierzu gehören nicht:
- Porzellan, Keramik, Blumenvasen, Trinkgläser
- Fensterglas, Autoscheiben
- Aquarien
Bitte beachten:
- Der Landkreis ist nicht Auftraggeber der Entsorgung von Altglas. Die Entsorgung wird über die Inverkehrbringer finanziert und organisiert.
- Bitte nur restentleerte Behältergläser in die Container geben.
- Blaues oder andersfarbiges Behälterglas gehört in den Container für Grünglas. Grünglas kann mit anderen Glasfarben vermischt werden, ohne dass die Farbe beeinträchtigt wird.
- Abholung: 1 x im Monat (März bis November)
- Dazu gehören z. B.: Heckenschnitt, Strauchschnitt, Äste, Laub, Rosenschnitt
- Baum- und Strauchschnitt sowie Rasenschnitt können ganzjährig zu den Öffnungszeiten an den Wertstoffhöfen und an der Annahmestelle abgegeben werden
Bei nachfolgend genannten Gemeinden oder der Firma können 70-Liter-Papiersäcke für die Baum- und Strauchschnittsammlung käuflich erworben werden:
- Stadt Landsberg
- Gemeinde Salzatal, Sitz in Salzmünde
- Gemeinde Schkopau
- Gemeinde Teutschenthal
- Kreisverwaltung Saalekreis, Bürgerinformation in Merseburg, Domplatz 9,
- Kreisverwaltung Saalekreis, Bürgerinformation der Nebenstelle in Halle, Hansering 19 sowie Bürgerinformation der Nebenstelle in Querfurt, Kirchplan 1.
Zusätzlich können Papiersäcke auch bei der Entsorgungsgesellschaft Saalekreis mbH an folgenden Standorten erworben werden:
- Großkaynaer Straße 1 in Merseburg OT Beuna
- Am Stadtwege 9 in Querfurt
- Otto-Lilienthal-Straße 3 in Landsberg OT Oppin
Hierzu gehört u.a.:
- Möbel
- Teppiche, auslegware
Hierzu gehört NICHT:
- Fenster, Türen, Zäune
- Fahrzeugteile
- Bauabfälle, Tapeten
1. Jährliche Abholung vor der Haustür bis 5 m³
Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die Sperrmüllkarte, die mit den Umweltkalendern verteilt wurde, ausgefüllt an die Entsorgungsgesellschaft Saalekreis mbH senden oder die Angaben online unter EGS https://www.egsaalekreis.de eintragen.
Der Entsorger teilt Ihnen den Termin mit, an dem der Sperrmüll abgeholt wird.
2. Mehrmalige Abholung / Abholung von Sperrmüll über 5 m³
Für jede weitere Sperrmüllabholung können Sie das nötige Antragsformular unter www.saalekreis.de/formulare-abfallwirtschaft.html besorgen. Für diese zusätzliche Leistung erfolgt im Nachgang eine Gebührenerhebung (10 Euro zzgl. 30 Euro je m³ Sperrmüll) durch den Landkreis.
3. Anfordern von Großcontainern zwischen 5 m³ und 40 m³
Das notwendige Formular finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Saalekreises (siehe oben). Für die Containerbereitstellung und die Entsorgung des Abfalls erfolgt eine Gebührenerhebung durch den Landkreis. Die anfallenden Gebühren können Sie der Abfallgebührensatzung oder dem Antragsformular entnehmen.
4. Abgabe bei Wertstoffhöfen und Annahmestellen
Sie können den Sperrmüll auch selbst zu den Wertstoffhöfen und Annahmestellen bringen. Hierfür sind die Wertmarken, die im aktuellen Umweltkalender enthalten sind, mit der Sperrmüllabgabe dem Annahmepersonal zu überreichen. Für jeden Haushalt werden mit dem Umweltkalender 5 Wertmarken zur Verfügung gestellt. Mit einer Wertmarke kann bis zu 1 m³ Sperrmüll abgegeben werden. D.h. Sie können diesen Entsorgungsweg maximal 5x pro Jahr nutzen. Die dabei anfallenden Entsorgungskosten sind mit der Zahlung der Abfallgebühren (Grundgebühr) abgegolten. D.h. am Wertstoffhof / an der Annahmestelle ist keine Zahlung erforderlich. Die Wertmarken sind das gesamte Kalenderjahr gültig.
Bei der Sperrmüllabgabe ohne Wertmarke ist ein Entgelt direkt am Wertstoffhof zu zahlen. Hierfür können Sie einen Kassenbeleg einfordern. An der Annahmestelle in Merbitz wird Sperrmüll nur mit Wertmarken angenommen. Eine Entgeltzahlung ist hier nicht möglich.
Die Sperrmüllkarte kann an den Wertstoffhöfen / Annahmestellen nicht genutzt werden. Sie ist ausschließlich für die Abholung des Sperrmülls am angeschlossenen Grundstück / Wohnort zu nutzen.
Die Regelungen zur Sperrmüllentsorgung können Sie in der Abfallentsorgungs- und -gebührensatzung z.B. unter https://www.saalekreis.de/de/entsorgungs-gebuehrensatzung.html nachlesen.
Schrott- und E-Schrott wird im Holsystem (am Grundstück bzw. Bereitstellungsplatz) und im Bringsystem (Wertstoffhöfe) entsorgt.
Hierzu gehören:
- Kühl- und Gefriergeräte
- Waschmaschinen, Trockner
- Fernsehgeräte
- Fahrräder
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² sowie Lebensmittelgeschäfte, die zumindest mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m² haben, sind zu Folgendem verpflichtet: kleinere Altgeräte (keine Seite größer als 25 cm) müssen ohne den Kauf eines neuen Geräts kostenfrei zurück genommen werden; größere Altgeräte nur beim Kauf eines entsprechenden Neugerätes.
Für Onlinehändler gilt Ähnliches. Sie haben ihre Kundinnen und Kunden spätestens zum Vertragsabschluss über ihre Rückgabeangebote zu informieren.
Die Sammlung von Schadstoffen erfolgt mit dem Umweltmobil an zentralen Standplätzen 1 x im Jahr.
Eine kostenfreie Abgabe bis 100 kg ist an den Wertstoffhöfen in Beuna, Querfurt und Oppin möglich.
Zu Schadstoffen gehören: Altöl, Batterien, Chemikalien, Energiesparlampen*, Farben, Feuerlöscher, Haushaltsreiniger, Lacke, Leuchtstoffröhren*, Lösungsmittel, Medikamente, Ölradiatoren, quecksilberhaltige Gegenstände, Spraydosen mit Restinhalt, Schädlings- und Unkrautbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel
*Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können uneingeschränkt und kostenlos auch in einer LIGHTCYCLE-Sammelstelle in Deutschland abgegeben werden. Hierzu verfügt LIGHTCYCLE über ein flächendeckendes Netzwerk von Annahmestellen, die unter www.lightcycle.de veröffentlicht sind.
Bitte beachten:
- Bei Abgabe an den Wertstoffhöfen ist vorab eine telefonische Anmeldung im Umweltamt unter Tel. 03461 40-1419 oder 40-1447 erforderlich.
- Bei Abgabe am Umweltmobil sind diese persönlich dem Personal zu übergeben und dürfen nicht außerhalb der angegebenen Zeiten am Standort abgestellt werden.
- Flüssige Schadstoffe sind in geschlossenen Behältern und mit Inhaltsangabe abzugeben.
- Restentleerte Baumschaumdosen können in Baumärkten kostenfrei abgegeben werden.
SG Abfallwirtschaft
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1486
- Fax:
- 03461 40-2179
- E-Mail:
- abfallwirtschaft [at] saalekreis.de