Elterngeld beantragen
Leistungsbeschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Gemeinde oder die Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. In der Regel erhalten Sie die notwendigen Anträge und Informationen beim Jugendamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
- Einkommensnachweise
- Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
- Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
Je nach Ihrer individuellen Situation können weitere Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise finden Sie in den Antragsunterlagen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Leistungen
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Kloster 4
06217Merseburg
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kirchplan 1
06268Querfurt
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1506
- Fax:
- 03461 40-1502
- E-Mail:
- jugendamt-avu [at] saalekreis.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Straßenbahn:
- Linie 5 Merseburg, Klinikum
- Bus:
- Linien 111 und 112 Merseburg, Kloster
Formulare
- Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz - BEEG
- Bescheinigung für Arbeitnehmerinnen über die Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld (Anlage 2)
- Bescheinigung für Beamtinnen / Soldatinnen über die Zahlung von beamten- / soldatenrechtlichen Bezügen während der Mutterschutzfrist (Anlage 2)
- Erklärung zum Einkommen vor der Geburt des Kindes
- Erklärung zum Einkommen während des Bezuges von Elterngeld
- Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung von Elterngeld -gilt für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen sind-
- Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers bei Teilerwerbstätigkeit (Anlage 3a) -gilt für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen sind-