Familienbildung
Die Familienbildung und Familienförderung beschreibt Angebote
• zur Verbesserung der Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien,
• zum Ausgleich sozialer sowie geschlechtsspezifischer Benachteiligungen,
• zur Unterstützung für ein selbstbestimmtes, zukunftsorientiertes Leben sowie
• zur Schaffung von Rahmenbedingungen für das Leben der Familie mit Kindern.
Durch Familienbildung werden die Zielgruppen in der Wahrnehmung ihrer erzieherischen Verantwortung gestärkt und verfügen dadurch über Strategien zur besseren Ressourcennutzung und Problemlösung.
Familienbildung leistet einen Beitrag zur Stabilisierung von Familien, zur Verminderung von Überforderung der Eltern/Personensorgeberechtigten und zur Verbesserung der Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern in den Familien.
Die gesetzlichen Grundlagen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie sind im § 16 SGB VIII verankert.