Online-Angebote des Straßenverkehrsamtes
Die Reservierung eines Wunschkennzeichens, Terminangelegenheiten oder alles rund um den Führerschein - das Straßenverkehrsamt bietet Ihnen folgende Möglichkeiten der Online-Nutzung:
SG KFZ-Zulassung
Internetbasiertes Zulassungsverfahren
Ab 01.09.2023 ist die internetbasierte Zulassung über die Großkundenschnittstelle (GKS) möglich: https://www.kba.de/
Über diese können beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) juristische Personen sowohl Fahrzeuge für sich als auch für Dritte zulassen. Für die Nutzung der GKS ist eine Registrierung über das KBA erforderlich. Alle Informationen zum Thema GKS erhalten Sie ausschließlich über das KBA und nicht über Ihre Zulassungsbehörde.
Der Saalekreis ist aktuell dabei, in Zukunft ein internetbasiertes Zulassungsverfahren anbieten zu können.
Die Online-Angebote (Termin-Reservierung, Wunschkennzeichen) stehen zur Verfügung. Abmeldungen können auch ohne Temin erfolgen. Adress- oder Namensänderungen sind ebenfalls ohne Termin möglich.
Reservierung Wunschkennzeichen
Die Reservierungsdauer eines Wunschkennzeichens beträgt 3 Monate. Dafür ist eine Gebühr von 12,80 Euro zu entrichten.
Terminreservierung Kfz-Zulassung
Über die Terminreservierung können unterschiedliche Anliegen gebucht werden. Die Nutzung dieses Dienst ist nur für die Bürgerinnen und Bürger und nicht für Händler und Zulassungsdienste.
Über die Online-Auskunft können Sie sich informieren, ob ein Fahrzeugbrief von der Bank oder vom Händler in der Behörde eingegangen ist.
Wichtige Formulare und Dokumente zum Download:
- SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer
- Zulassung eines Fahrzeugs durch Bevollmächtigte
- Einverständniserklärung bei Zulassung von Kfz auf Minderjährige
SG Fahrerlaubniswesen
Die Funktion "Führerscheinantrag online" ist aus programmtechnischen Gründen vorübergehend nicht verfügbar!
Bitte vereinbaren Sie in Angelegenheiten bei vorangegangenen Negativmaßnahmen (Wiedererteilung usw.) unbedingt vorher einen Termin.
Terminreservierung Fahrerlaubniswesen
SG Verkehrsangelegenheiten
Sehr geehrter Antragsteller,
wichtig für uns ist der unterschriebene Antrag. Deshalb ist es zurzeit noch notwendig, dass Sie als Antragsteller den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken, unterschreiben und mit Ihrer Unterschrift nachreichen. Sie können den Antrag per Fax, per Post, per E-Mail (unterschriebenen Antrag einscannen) absenden oder ihn persönlich einreichen.
Antrag zur Durchführung einer Veranstaltung nach §29 StVO
Antrag auf Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot
Antrag auf Straßensperrung/verkehrsregelnde Maßnahmen
Antrag auf Ausnahme zum Befahren bei bestehenden Verkehrsverboten