Was ist bei Arbeiten an einem Denkmal zu beachten?
Eigentümer, Besitzer und Verfügungsberechtigte von Kulturdenkmalen sind nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet, diese zu erhalten, zu pflegen, instand zu setzen und vor Gefahren zu schützen. Häufig ist den Eigentümern die Denkmaleigenschaft ihres Grundstücks zunächst nicht bekannt. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich an die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Saalekreis, Domplatz 9, 06217 Merseburg. Dort wird man Ihnen gerne helfen. Sie erreichen die Behörde auch telefonisch unter 03461 40-1032 oder 1033 oder per Mail: denkmalschutz@saalekreis.de. Bestätigt die Behörde Ihnen die Denkmaleigenschaft ihres Grundstücks, so ist für alle Veränderungen eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich. Alle Instandsetzungs-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an, in und in der Umgebung von Denkmälern sind genehmigungspflichtig. Wenn es sich bei Ihrem Grundstück um ein archäologisches Denkmal handelt, müssen Sie auch vor Erdarbeiten eine Genehmigung der Behörde einholen. Wir empfehlen Eigentümern von Denkmälern, sich bereits während der Planung von Maßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde in Verbindung zu setzen. Die denkmalrechtliche Genehmigung ist vor Beginn der Arbeiten zu beantragen. Antragsformulare können bei der Denkmalschutzbehörde Saalekreis angefordert oder auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes, Referat Denkmalschutz-UNESCO-Welterbe abgerufen werden. Auf dem Antragsformular finden Sie auch Angaben zu den Unterlagen, die Sie einreichen müssen.
Wie stelle ich einen Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Was wird in einem Bebauungsplan geregelt?
Kann ich meine Aufwendungen für das Denkmal steuerlich geltend machen?
Ja. Eigentümer von Kulturdenkmälern haben die Möglichkeit, Aufwendungen steuerlich geltend zu machen. Weitere Auskünfte darüber erhalten Sie bei der Denkmalschutzbehörde Saalekreis, bei Ihrem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt von der Denkmalschutzbehörde Saalekreis nur erteilt wird, wenn die Arbeiten vor Beginn mit der Behörde abgestimmt und genehmigt wurden.
Und wenn es keinen Bebauungsplan für das Gebiet gibt?
Was ist eine Baulast?
Wie stelle ich einen Antrag auf Baulasteneintragung?
Sind meine Anträge mit Kosten verbunden?
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Wann ist ein Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig?
Was bedeutet "gesicherte Erschließung"?
Was sind Abstandsflächen?
Welche Gebäudeklassen gibt es?
Kann ich eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen?
Erhalte ich Zuschüsse für Arbeiten an meinem Denkmal?
Ja. Der Landkreis Saalekreis gewährt – nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel – Zuschüsse für die Erhaltung von Kulturdenkmälern. Sie können die Förderung jedoch nur erhalten, wenn mit den Arbeiten noch nicht begonnen wurde. Die Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen und die entsprechenden Antragsformulare erhalten Eigentümer bei der Denkmalschutzbehörde Saalekreis. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen beim Land Sachsen-Anhalt, in Städten mit dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und Stiftungen wie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.
Bitte beachten Sie, dass diese Website weder vollständig ist, noch rechtlich verbindliche Informationen liefert. Sie soll Ihnen lediglich zur Orientierung dienen.
Amt für Bauordnung und Denkmalschutz
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1430
- Fax:
- 03461 40-1449
- E-Mail:
- bauaufsicht [at] saalekreis.de