Jugendhilfeeinrichtungen im Saalekreis

Die fachliche und fachaufsichtliche Betreuung der Jugendhilfeeinrichtungen erfolgt durch zwei Behörden:

Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Jugendhilfeeinrichtungen

  • Wahrnehmung der Heimaufsicht über alle im Saalekreis gelegenen Kinder- und Jugendheime inkl. sämtlicher Außenwohngruppen sowie sozialpädagogische Tagesgruppen
  • Beratung der Träger von Jugendhilfeeinrichtungen bei Betriebsgründung und Betriebsführung
  • Bearbeitung von Betriebserlaubnisverfahren und -änderungen

ist das Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale) zuständig.

Verhandlung, Abschluss und Fortschreibung von Vereinbarungen gem. §§ 78a ff SGB VIII mit den Trägern von stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen im Saalekreis über

  • Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote (Leistungsvereinbarung)
  • Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung (Qualitätsentwicklungsvereinbarung)
  • differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen (Entgeltvereinbarung)

fällt in die Zuständigkeit des Jugendamtes Saalekreis, Sachgebiet Jugendförderung. Den entsprechenden Ansprechpartner finden Sie in der rechten Kontaktspalte.

SG Jugendförderung

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab

Anschrift
Jugendamt Landkreis Saalekreis
Kloster 4
06217Merseburg
Anschrift
Jugendamt Nebenstelle Halle
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Anschrift
Jugendamt Nebenstelle Querfurt
Kirchplan 1
06268Querfurt

Kontakt

Telefon:
03461 40 1517
Fax:
03461 40 1502