Anmeldepflicht

Sie müssen sich dann anmelden, wenn Sie der Prostitution im eigentlichen Sinne nachgehen und Geschlechtsverkehr anbieten, oder wenn Sie als Domina und BDSM-Dienstleister/in oder Erotik- oder Tantramasseur/in arbeiten und dafür ein Entgelt oder auch Schmuck, Kleidung, Autos etc. als Bezahlung entgegen nehmen.

Auch wenn Sie nur gelegentlich als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich anmelden. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen.
Bei der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch zu führen. In diesem Gespräch werden die Prostituierten über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt.

Die Prostituierten erhalten über die Anmeldung eine Bescheinigung. Diese muss immer mitgeführt werden und einem Vermieter, Betreiber oder Escort-Agentur vorgelegt werden. Die Anmeldebescheinigung gilt für zwei Jahre und für Personen unter 21 Jahren für ein Jahr. Sie muss also ständig erneuert werden.

Neben der Anmeldebescheinigung besteht auch die Möglichkeit, sich eine Alias-Bescheinigung ausstellen zu lassen. In dieser Bescheinigung wird nicht der richtige Vor- und Nachname sondern ein Alias (Arbeitsname/Pseudonym) aufgeführt.

Darüber hinaus ist die Anmeldung mit der Teilnahme an einer gesundheitlichen Beratung verbunden. Hierüber erhalten die Prostituierten eine Bescheinigung. Diese haben sie bei der Anmeldung zur Aufnahme der Tätigkeit (s.o.) vorzulegen. Nach Anmeldung der Tätigkeit muss diese gesundheitliche Beratung alle 12 Monate wiederholt werden. Prostituierte unter 21 Jahren müssen diese Beratung mindestens alle 6 Monate wiederholen.

Vorsprache nur mit Terminvereinbarung!

SG Öffentliche Ordnung

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Anschrift
SG Öffentliche Ordnung
Domplatz 2
06217Merseburg

Kontakt

Telefon:
03461 40-1230