Blindenhilfe
Leistungsbeschreibung
Die Blindenhilfe ist eine Leistung im Rahmen des §72 SGB XII. Sie wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen gewährt.
Auf Blindenhilfe haben Personen Anspruch, die blind sind, oder deren beidäugige Gesamtsehschärfe nicht mehr als ein Fünfzigstel (1/50) beträgt.
Leistungen der Blindenhilfe sind einkommens- und vermögensabhängig. Blindenhilfe erhalten daher nur bedürftige Personen, die die Einkommensgrenze nach §§ 85 ff., 87 Abs. 1 SGB XII nicht überschreiten.
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Überörtlicher Träger
Öffnungszeiten
Persönliche Beratung ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Adressen
Hölle 1
06217Merseburg
Sozialamt Nebenstelle Halle
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40 1370
- Fax:
- 03461 40 1352
- E-Mail:
- sozialamt [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja