Blindenhilfe
Leistungsbeschreibung
Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung für blinde Menschen. Diese pauschale Geldleistung soll finanzielle Mehraufwendungen, die durch die Blindheit entstehen, ausgleichen.
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie blind sind oder einer blinden Person gleichgestellt sind.
Erhalten Sie zusätzlich Leistungen der häuslichen Pflege, Landesblindengeld, Leistungen für Kriegs- und Unfallblinde oder leben Sie in einer stationären Einrichtung (zum Beispiel in einem Pflegeheim), so können diese auf die Blindenhilfe angerechnet werden.
Beziehen Sie Hilfe zur Pflege wegen Blindheit außerhalb einer stationären Einrichtung oder erhalten Sie einen Barbetrag als Sozialhilfeleistung, ist ein gleichzeitiger Erhalt von Blindenhilfe nicht möglich.
Die Höhe der Blindenhilfe ist abhängig vom Zeitpunkt und Umfang der Anpassung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Blindenhilfe wird dementsprechend angeglichen.
Die Blindenhilfe beträgt maximal (Stand: 01.07.2022)
- vor dem 18. Lebensjahr: 403,89 EUR beziehungsweise
- ab dem 18. Lebensjahr: 806,40 EUR
im Monat.
Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Sozialhilfe. Blindenhilfe erhalten nur Personen, die nicht über ausreichend eigenes Vermögen oder Einkommen verfügen.
Voraussetzungen
An wen muss ich mich wenden?
Sozialamt - SG Überörtlicher Träger
Zuständige Stelle
Team II – Leistungen in Besonderen Wohnformen / WfbM & Tagesförderung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte stellen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag. Dieser kann formlos sein. Hierüber erhält die Behörde Kenntnis, dass die Voraussetzungen zu prüfen sind.
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Überörtlicher Träger - Blindenhilfe
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Öffnungszeiten Nebenstelle Merseburg:
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 17:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:00 Uhr
Persönliche Beratung zu den Sprechzeiten oder telefonisch.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Hölle 1
06217Merseburg
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Geusaer Str. 81e
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40 1390
- Fax:
- 03461 40 1352
- E-Mail:
- sozialamt [at] saalekreis.de