Änderung der Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung
Am 28.10.2020 hat der Kreistag die Änderung der Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung für 2021/2022 beschlossen. Grundsätzliche Veränderungen bei den Abfallsammelsystemen oder den Entsorgungsrhythmen ergeben sich dadurch nicht. Bei der Abgabe von Abfällen wie z.B. Altreifen, Bauschutt oder Baustellenmischabfällen werden die 2019 eingeführten Vereinfachungen beibehalten. Die Kosten der Entsorgung dieser Abfälle werden gegen ein Entgelt sofort am Wertstoffhof beglichen. Über das gezahlte Entgelt kann ein Kassenbeleg als Nachweis verlangt werden. Die Höhe der Entgelte je Abfallart ist der Abfallgebührensatzung zu entnehmen. Zudem werden an den Wertstoffhöfen entsprechende Aushänge angebracht.
Im Einzelnen setzen sich die Gebühren für 2020/2021 wie folgt zusammen:
Grundgebühr
1-Personenhaushalt 37,08 € je Jahr
2-Personenhaushalt 55,68 € je Jahr
3-Personenhaushalt 59,40 € je Jahr
4+x-Personenhaushalt 61,32 € je Jahr
Gewichtsabhängige Gebühr für Restabfall 0,22 € je kg
Gewichtsabhängige Gebühr für Bioabfall 0,19 € je kg
Behälterleerungsgebühr (ab der 7. Leerung des Restabfallbehälters je Jahr bzw. ab der 13. Leerung bei gemeinsamer Behälternutzung)
80 l Restabfallbehälter 0,80 €
120 l Restabfallbehälter 1,20 €
240 l Restabfallbehälter 2,40 €
1.100 l Restabfallbehälter 11,00 €
Die ab 2021 geltende Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung können Sie unter https://www.saalekreis.de/de/entsorgungs-gebuehrensatzung.html einsehen.