Änderung der Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung
Am 05.12.2018 hat der Kreistag die Änderung der Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung für 2019/2020 beschlossen. Grundsätzliche Veränderungen bei den Abfallsammelsystemen oder den Entsorgungsrhythmen ergeben sich dadurch nicht. Bei der Abgabe von Abfällen wie z.B. Altreifen, Bauschutt oder Baustellenmischabfällen werden ab 2019 wesentliche Vereinfachungen greifen. Es sind keine Formulare mit der Angabe von Abfallmengen und Adressen mehr erforderlich. Die Kosten der Entsorgung dieser Abfälle werden gegen ein Entgelt sofort am Wertstoffhof beglichen. Über das gezahlte Entgelt kann ein Kassenbeleg als Nachweis verlangt werden. Die Höhe der Entgelte je Abfallart ist der Abfallgebührensatzung zu entnehmen. Zudem werden an den Wertstoffhöfen entsprechende Aushänge angebracht.
Die Grundgebühren, die gewichtsabhängigen Gebühren für Rest- und Bioabfall sowie die Behälterleerungsgebühren werden aufgrund von Kostensteigerungen bei den Betriebsmitteln, bei den Lohnkosten sowie bei der Verwertung einiger Abfallarten etwas steigen. Durchschnittlich ergibt sich pro Person und Jahr eine zusätzliche Belastung von ca. 2,50 €.
Im Einzelnen setzen sich die Gebühren für 2019/2020 wie folgt zusammen:
Grundgebühr
1-Personenhaushalt 36,96 € je Jahr
2-Personenhaushalt 55,44 € je Jahr
3-Personenhaushalt 59,16 € je Jahr
4+x-Personenhaushalt 60,96 € je Jahr
Gewichtsabhängige Gebühr für Restabfall 0,19 € je kg
Gewichtsabhängige Gebühr für Bioabfall 0,16 € je kg
Behälterleerungsgebühr (ab der 7. Leerung des Restabfallbehälters je Jahr bzw. ab der 13. Leerung bei gemeinsamer Behälternutzung)
80 l Restabfallbehälter 0,80 €
120 l Restabfallbehälter 1,20 €
240 l Restabfallbehälter 2,40 €
1.100 l Restabfallbehälter 11,01 €
Die ab 2019 geltende Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung können Sie unter https://www.saalekreis.de/de/entsorgungs-gebuehrensatzung.html einsehen.