Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe - häufig "die JGH" genannt - ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes und wird bei allen Strafverfahren von der Justiz eingeschaltet, an den Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) beteiligt sind.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen mit den jungen Menschen und bei Jugendlichen meist auch mit den Eltern über die Straftat, ihre Lebenssituation und informieren über das anhängige Strafverfahren. Sie nehmen an der Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht teil, berichten dort über die persönlichen Verhältnisse und geben Anregungen zu jugendgerichtlichen Maßnahmen.
Jugendrichterliche Weisungen und Auflagen werden dann in der Regel von der JGH durch Vermittlung und Überwachung begleitet.