SG Abfall und Bodenschutz

Die untere Abfall- und Bodenschutzbehörde nimmt die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis als untere Bodenschutzbehörde gemäß dem Bundes-Bodenschutzgesetz und den darauf aufbauenden Verordnungen und landesrechtlichen Regelungen wahr.

Zudem werden die Aufgaben als untere Abfallbehörde entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und den darauf aufbauenden Gesetzen und Verordnungen sowie die Aufgaben im Sinne des Düngegesetzes übernommen. Des Weiteren werden die Aufgaben im eigenen Wirkungskreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Abfallwirtschaft erfüllt.

Dem Sachgebiet obliegt damit vor allem der Schutz und die Wiederherstellung der Bodenfunktionen als Bestandteil des Naturhaushalts, als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie als Lebensgrundlage mit seinen Nutzungsmöglichkeiten wie z. B. der landwirtschaftlichen Nutzung. Außerdem wird die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen gefördert und der Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicher gestellt.

Aufgaben der unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde sind:

  • schädliche Bodenveränderungen und Altlasten: Erfassung, Bewertung, Sanierung, Überwachung
  • Prüfung und Festlegung von erforderlichen Maßnahmen zum vorsorgenden Bodenschutz
  • Erteilung von Altlastenauskünften
  • Erstellung und Pflege eines Entsiegelungskatasters
  • Bearbeitung von Fördermittelanträgen zu Maßnahmen des Bodenschutzes, der Altlastensanierung und des Flächenrecyclings
  • Überwachung von genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Abfallentsorgungsanlagen (
  • Überwachung von Abfallerzeugern
  • Erteilung von Erlaubnissen und Anzeigenbestätigungen für Sammler, Beförderer, Makler und Händler von Abfällen sowie deren Überwachung
  • Anordnungen zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung
  • Entscheidungen zu und Überwachung von Deponien
  • Umsetzung der Verpackungsverordnung und Marktüberwachung
  • Umsetzung der Klärschlamm- und Bioabfallverordnung
  • Überwachung landwirtschaftlicher Betriebe inkl. Cross-Compliance Kontrollen zur Konditionalität
  • Überwachung des Inverkehrbringens von Wirtschaftsdünger
  • Erarbeitung Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung
  • Erstellung, Bearbeitung, Änderung der Gebührenbescheide
  • Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Entsorgung illegaler Abfallablagerungen
  • Abschluss und Nachsorge eigen betriebener Deponien
  • Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes
  • Erstellung der jährlichen Abfallbilanz
  • Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges
  • Gewährleistungsverantwortung durch Kontrolle und Steuerung der beauftragten Unternehmen für die öffentliche Abfallentsorgung sowie den Unternehmen für die Sanierung/Nachsorge der Deponien
  • Abfallbehälter

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Anschrift
Umweltamt
Domplatz 9
06217Merseburg

Kontakt

Fax:
03461 40-1902
Telefon:
03461 40-1413

Dokumente

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