Untere Forstbehörde

Die untere Forstbehörde übt die Forstaufsicht über den Wald aller Eigentumsarten aus. Sie sorgt für die Einhaltung der Vorschriften des Waldgesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und anderer, auf die Erhaltung und Pflege des Waldes und die Abwehr von Waldschäden gerichteten Vorschriften. Dabei sind die Interessen der Waldbesitzer angemessen zu berücksichtigen und ihren Initiativen ist genügend Raum zu lassen. Die Forstbehörde sorgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben dafür, dass Gefahren, die dem Wald und den seinen Funktionen dienenden Einrichtungen drohen, abgewehrt werden. Sie regelt die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Wald, sperrt Waldflächen und trägt zur Umsetzung der Vorschriften des Forstvermehrungsgutgesetzes bei.
Maßgebliche Handlungsgrundlage ist das Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) in Verbindung mit dem Waldgesetz für das Land Sachsen-Anhalt, das Forstvermehrungsgutgesetz, das Feld- und Forstordnungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und Richtlinien.

Die wichtigsten Aufgabenbereiche sind:

  • Feld- und Forstordnung (Genehmigungen, Maßnahmen des Forstschutzes und der Forstaufsicht)
  • Forstvermehrungsgut (Prüfung von Saatgutbeständen, Ernteeinschätzung, Ernteaufsicht, Stammzertifikate)
  • Waldumwandlung (Genehmigung)
  • Wiederaufforstung (Genehmigung, Anordnung)
  • Kahlhiebe (Genehmigung)
  • Erstaufforstung (Genehmigung)
  • Waldbrandschutz (Begutachtung, Schadensbericht)
  • Waldschutz (Wildschadensgutachten, vertragliche Vereinbarungen, Anordnungen)
  • Waldverzeichnis (Fortschreibung, Auskünfte)
  • Ordnungsbehördliche Maßnahmen (Anordnungen, Verfügungen, Untersagungen, Sachverhaltsermittlung, Anzeige von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten)
  • Waldbesitzerberatung
  • Öffentlichkeitsarbeit, Umweltinformation, Informationszugang

Hier gelangen Sie zur aktuellen Waldbrandgefahrenstufe.

SG Naturschutz, Wald-/Forstaufsicht

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Anschrift
Umweltamt
Domplatz 9
06217Merseburg

Kontakt

Telefon:
03461 40-1423
Fax:
03461 40-1902