Beistandschaften / Unterhalt / Beurkundungen

Das Jugendamt bietet folgende Hilfen für Betroffene an:

  • Für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, bietet das Jugendamt nach Geburt des Kindes der Mutter Beratung und Unterstützung insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes sowie zur Möglichkeit der Beurkundung der gemeinsamen elterlichen Sorge an

  • Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes oder Jugendlichen

  • Ein junger Volljähriger hat bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche

  • Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Amt für Jugend, Familie und Sport Beistand eines minderjährigen Kindes mit den Aufgaben der Feststellung der Vaterschaft sowie der Geltendmachung seiner Unterhaltsansprüche inklusive der rechtlichen Vertretung des Kindes für diese Aufgabenbereiche vor dem Familiengericht.

  • Beurkundungen und Beglaubigungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII 
    • Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärungen
    • Sorgeerklärungen

SG Leistungen

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab

Anschrift
Jugendamt Landkreis Saalekreis
Kloster 4
06217Merseburg
Anschrift
Jugendamt Nebenstelle Halle
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Anschrift
Jugendamt Nebenstelle Querfurt
Kirchplan 1
06268Querfurt

Kontakt

Telefon:
03461 40-1506
Fax:
03461 40-1502