Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Leistungsbeschreibung

Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Die besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine bestehende Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen möglichst weitgehend in die Gesellschaft einzugliedern.

Zur Feststellung der Behinderung wird nach Einreichen der Antragsunterlagen eine amtsärztliche Begutachtung in Auftrag gegeben.

Die Eingliederungshilfe ist eine Leistung nach dem SGB XII.

Sie ist eine nachrangige Leistung und wird nur gewährt, wenn keine Ansprüche gegen vorrangige Leistungsträger bestehen (z. B. Agentur für Arbeit, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger).
Leistungen nach dem SGB XII sind in der Regel einkommens- und vermögensabhängig.
Ausgenommen vom Einsatz des Einkommens und Vermögens sind zum Beispiel heilpädagogische Leistungen und Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind unter anderen:

  • Frühförderung für noch nicht schulpflichtige Kinder
  • Hilfe zur angemessenen Schulbildung
  • Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft
  • Hilfe zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnformen (z. B. ambulant betreutes Wohnen, Wohnheime)
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungsberechtigte können die Leistungen der Eingliederungshilfe auf Antrag auch als persönliches Budget erhalten. Sie erhalten dann die Leistung als Geldleistung, mit der sie ihre Hilfe selbstbestimmt organisieren können.

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Überörtlicher Träger - Eingliederungshilfe

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

Persönliche Beratung zu den Sprechzeiten oder telefonisch.

Anschrift
Sozialamt SG Überörtlicher Sozialhilfeträger
Hölle 1
06217Merseburg
Anschrift
Sozialhilfe
Sozialamt Nebenstelle Halle
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kontakt
Telefon:
03461 40 1333

Ambulante Leistungen & Persönliches Budget

Telefon:
03461 40 2379

Leistungen in Besonderen Wohnformen & Tagesförderung

Telefon:
03461 40 1373

Leistungen für minderjährige Leistungsberechtigte

Telefon:
03461 40 1390

Büroassistenz

Fax:
03461 40 1351
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja