Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Leistungsbeschreibung
Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Die besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine bestehende Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen möglichst weitgehend in die Gesellschaft einzugliedern.
Zur Feststellung der Behinderung wird nach Einreichen der Antragsunterlagen eine amtsärztliche Begutachtung in Auftrag gegeben.
Die Eingliederungshilfe ist eine Leistung nach dem SGB XII.
Sie ist eine nachrangige Leistung und wird nur gewährt, wenn keine Ansprüche gegen vorrangige Leistungsträger bestehen (z. B. Agentur für Arbeit, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger).
Leistungen nach dem SGB XII sind in der Regel einkommens- und vermögensabhängig.
Ausgenommen vom Einsatz des Einkommens und Vermögens sind zum Beispiel heilpädagogische Leistungen und Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind unter anderen:
- Frühförderung für noch nicht schulpflichtige Kinder
- Hilfe zur angemessenen Schulbildung
- Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft
- Hilfe zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnformen (z. B. ambulant betreutes Wohnen, Wohnheime)
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungsberechtigte können die Leistungen der Eingliederungshilfe auf Antrag auch als persönliches Budget erhalten. Sie erhalten dann die Leistung als Geldleistung, mit der sie ihre Hilfe selbstbestimmt organisieren können.
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Überörtlicher Träger - Eingliederungshilfe
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Persönliche Beratung zu den Sprechzeiten oder telefonisch.
Hölle 1
06217Merseburg
Sozialamt Nebenstelle Halle
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40 1333
Ambulante Leistungen & Persönliches Budget
- Telefon:
- 03461 40 2379
Leistungen in Besonderen Wohnformen & Tagesförderung
- Telefon:
- 03461 40 1373
Leistungen für minderjährige Leistungsberechtigte
- Telefon:
- 03461 40 1390
Büroassistenz
- Fax:
- 03461 40 1351
- E-Mail:
- sozialamt [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja