Parkerleichterung für Schwerbehinderte beantragen

Leistungsbeschreibung

Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen. Eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

In Sachsen-Anhalt werden 3 verschiedene Parkausweise ausgestellt und anerkannt:

  • Der „Blaue Parkausweis“ (EU-weit)
  • Der "Orange Parkausweis" (bundesweit)
  • Der „Weiße Parkausweis“ (nur in Sachsen-Anhalt)

Der blaue Parkausweis

Dieser Parkausweis wird für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder für Blinde ausgestellt (Schwerbehinderte mit den Merkzeichen aG ode BI). Mit diesem Parkausweis dürfen Sie in allen EU-Mitgliedsstaaten auf einem Behindertenparkplatz parken (Parkplätze mit einem Rollstuhlfahrersymbol). Die maximale Ausstelldauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung, es sei denn im Schwerbehindertenausweis ist eine kürzere Dauer vermerkt.

Sie erhalten mit diesem Parkausweis folgende Erleichterungen:

  • bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290)
  • unter bestimmten Voraussetzungen Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
  • Parken auf Bewohnerparkplätzen
  • Kostenloses Parken in kostenpflichtigen Parkzonen

Der orange Parkausweis

Dieser Parkausweis wird für schwerbehinderte Menschen ausgestellt, die die Voraussetzungen für den blauen Parkausweis nicht erfüllen. Es sind aber trotzdem Voraussetzungen gegeben:

  • Schwerbehinderte mit Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 % allein Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und an der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  • Schwerbehinderte mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 % allein Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und gleichzeitig ein GdB von 50 % Funktions-störungen des Herzens oder der Atemorgane
  • Schwerbehinderte die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 % vorliegt
  • Schwerbehinderte mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 % vorliegt

Mit diesem Parkausweis dürfen Sie nicht auf den Behindertenparkplätzen parken. Sie haben aber folgende Erleichterungen:

  • bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290)
  • unter bestimmten Voraussetzungen Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
  • Parken auf Bewohnerparkplätzen
  • Kostenloses Parken in kostenpflichtigen Parkzonen

Auch hier beträgt maximale Ausstelldauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung, es sei denn im Schwerbehindertenausweis ist eine kürzere Dauer vermerkt.

Der weiße Parkausweis

Dieser Parkausweis wird für Menschen ausgestellt, die vorübergehend (bis zu 6 Monate) an Funktionseinschränkungen der unteren Gliedmaßen leiden. Sie erhalten die gleichen Erleichterungen wie beim blauen Parkausweis. 

Voraussetzungen:

  • Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über eine vorübergehende Gehbehinderung bspw. nach einer OP
  • Vorlage Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und B ohne Bescheinigung vom LVWA, dass eine Parkerleichterung erforderlich ist

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für den Wohnsitz zuständige Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der blaue Parkausweis

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ("aG" und "Bl")
  • Kopie Schwerbehindertenausweis
  • Kopie Feststellungsbescheid Landesverwaltungsamt Halle
  • 1 Original Passfoto

Der orange Parkausweis

  • Antrags G
  • Kopie Schwerbehindertenausweis
  • Kopie Feststellungsbescheid Landesverwaltungsamt Halle
  • Bescheinigung LVWA, dass eine Parkerleichterung erforderlich ist

Der weiße Parkausweis

  • Ärztliche Bescheinigung
  • Kopie Schwerbehindertenausweis

Was sollte ich noch wissen?

Der jeweilige Parkausweis ist befristet. Für die Verlängerung müssen Sie einen weiteren Antrag stellen.

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Verkehr

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Anschrift
Straßenverkehrsamt
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1801
Fax:
03461 40-1802
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja