Genehmigung zur Erstaufforstung beantragen

Leistungsbeschreibung

Sachsen-Anhalt ist ein vergleichsweise waldarmes Bundesland. Die Mehrung von Waldflächen ist daher ein landespolitisches Ziel. Trotzdem soll die Aufforstung auf Flächen geregelt erfolgen und nicht dazu führen, dass Flächen, die für andere öffentliche Belange von besonderer Bedeutung sind, z.B. für den Naturschutz oder die Agrarstruktur, in Anspruch genommen werden.

Wald darf deshalb nur mit behördlicher Genehmigung durch Erstaufforstung neu begründet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Erteilung einer Erstaufforstungsgenehmigung ist der Landkreis als untere Forstbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Antragsunterlagen sollen Angaben zur Lage und zur Größe der Fläche enthalten, die aufgeforstet werden soll. Erforderlich sind auch zeichnerische Darstellungen auf Karten im Maßstab 1:10.000 und kleiner. 

Weitere Angaben, die für eine Bearbeitung des Antrags erforderlich sind, sind ein Eigentumsnachweis über die betreffende Fläche bzw. ein Nachweis für das Einverständnis der Eigentümer.

Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Forstbehörde.

Welche Gebühren fallen an?

Gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt können für die Genehmigung zur Erstaufforstung Gebühren in Höhe von 60 bis 1.200 € erhoben werden. Die genaue Höhe der Gebühren ist abhängig vom Zeitaufwand der Bearbeitung bzw. von der Größe und der Bedeutung der beanspruchten Flächen.

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Naturschutz, Wald-/Forstaufsicht

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Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
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Kontakt
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Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja