Beratung bei drohender Wohnungslosigkeit oder einer Räumungsklage
Leistungsbeschreibung
Drohende Wohnungslosigkeit durch Mietschulden entstehen oftmals aus finanzieller Not heraus.
Im Beratungsgespräch werden gemeinsam mit dem Betroffenen Möglichkeiten erarbeitet, welche die drohende Wohnungslosigkeit oder eine Räumungsklage abwenden könnte. Darüber hinaus kann im Hilfeprozess die Beantragung eines Darlehens zur Sicherung der Unterkunft beim Sozialamt besprochen und begleitet werden.
Zuständige Stelle
SG Soziale Angelegenheiten - Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausweisdokument, ggf. Aufenthaltstitel
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bürgergeldbeziehende wenden sich bei einer vorliegenden Räumungsklage oder bei sozialen Schwierigkeiten aufgrund der Zuständigkeit direkt an das Jobcenter Saalekreis.
Quelle: Landkreis Saalekreis
Allgemeiner Sozialer Dienst
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Persönliche Beratungen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Terminvereinbarungen sind jeweils dienstags in der Zeit 9:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr und donnerstags von 9:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr unter 03461 40 -1351 oder -1315 telefonisch möglich.
Domstraße 4
06217Merseburg
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40 1355
- Telefon:
- 03461 40 1354
- Fax:
- 03461 40 1352
- E-Mail:
- erwachsenensozialdienst [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja