Beratung zu Vorsorgeverfügungen einschließlich öffentlicher Beglaubigungen

Leistungsbeschreibung

Jeder Mensch – unabhängig vom Alter - kann unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation kommen, in der er selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Für solche Lebens- und Behandlungssituationen können Sie mit verschiedenen Verfügungen vorsorgen. Vielen fallen die mit dem Thema verbundenen Entscheidungsprozesse jedoch nicht leicht. Bei der Betreuungsbehörde können Sie sich zu den Vorsorgeverfügungen beraten lassen.

Außerdem können Sie die Vorsorgeverfügungen öffentlich beglaubigen lassen.

Zuständige Stelle

SG Soziale Angelegenheiten - Betreuungsbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beglaubigung der Unterschrift auf der Verfügung:

  • Personalausweis
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Welche Gebühren fallen an?

Öffentliche Beglaubigungen: jeweils 10,00 Euro

Was sollte ich noch wissen?

Quelle: Landkreis Saalekreis

Betreuungsbehörde

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

Persönliche Beratungen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Terminvereinbarungen sind jeweils dienstags in der Zeit 9:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr und donnerstags von 9:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr unter 03461 40 -1351 oder -1315 telefonisch möglich.

Anschrift
Sozialamt
Domstraße 4
06217Merseburg
Anschrift
Sozialamt Nebenstelle
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kontakt
Telefon:
03461 40 2716
Fax:
03461 40 1352
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Das EG in der Domstraße 4 in Merseburg ist barrierefrei zugänglich. Am Hansering 19 in Halle ist ein Aufzug vorhanden.