Beratung zu Vorsorgeverfügungen einschließlich öffentlicher Beglaubigungen
Leistungsbeschreibung
Jeder Mensch – unabhängig vom Alter - kann unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation kommen, in der er selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Für solche Lebens- und Behandlungssituationen können Sie mit verschiedenen Verfügungen vorsorgen. Vielen fallen die mit dem Thema verbundenen Entscheidungsprozesse jedoch nicht leicht. Bei der Betreuungsbehörde können Sie sich zu den Vorsorgeverfügungen beraten lassen.
Außerdem können Sie die Vorsorgeverfügungen öffentlich beglaubigen lassen.
Zuständige Stelle
SG Soziale Angelegenheiten - Betreuungsbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beglaubigung der Unterschrift auf der Verfügung:
- Personalausweis
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
Welche Gebühren fallen an?
Öffentliche Beglaubigungen: jeweils 10,00 Euro
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie in den Broschüren des Bundesjustizministeriums.
Quelle: Landkreis Saalekreis
Betreuungsbehörde
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Persönliche Beratungen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Terminvereinbarungen sind jeweils dienstags in der Zeit 9:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr und donnerstags von 9:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr unter 03461 40 -1351 oder -1315 telefonisch möglich.
Domstraße 4
06217Merseburg
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40 2716
- Fax:
- 03461 40 1352
- E-Mail:
- betreuungsbehoerde [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja