Geruchsbelästigung durch eine Feuerungsanlage anzeigen
Leistungsbeschreibung
Bei Rauchgasbelästigung, der die Allgemeinheit oder Nachbarschaft erheblich belästigt, sollten Sie zunächst - gegebenenfalls auch mit anderen betroffenen Nachbarn - versuchen mit den Verursachern zu sprechen.
An wen muss ich mich wenden?
War durch das Gespräch mit dem Geruchsverursacher ein Kompromiss nicht zu erreichen und kommen Sie zu dem Schluss, dass es sich um eine unzumutbare Störung handelt, können Sie sich an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde oder Bezirksschornsteinfeger wenden.
Zuständige Stelle
Immissionsschutzbehörde des Landkreises
Welche Unterlagen werden benötigt?
Angaben zu Verursacher (Adresse, Name)
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Immissionsschutz
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40 1918
- Fax:
- 03461 40 1902
- E-Mail:
- immissionsschutz [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja