Wasserrechtliche Erlaubnis für Errichtung und Betrieb von Erdwärmeanlagen beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit Erdwärmepumpen kann die natürliche Erdwärme nachhaltig genutzt werden. Der Wärmeentzug aus dem Erdreich erfolgt dabei über Erdsonden und Flächenkollektoren.

Die so entnommene Wärme wird für die Warmwassererzeugung und den Betrieb von Heizungsanlagen bzw. Kühlung genutzt.

Die Nutzung von Erdwärme stellt im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes die Benutzung eines Gewässers (hier: Grundwasser) dar. Für den Bau und Betrieb von Anlagen zur Erdwärmenutzung ist demnach eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

SG Gewässerschutz
Domplatz 9
06217 Merseburg

wasserbehoerde@saaekreis.de
03461 40-1910/-1906/-1905

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zu verwenden sind das angeführte Antragsformular oder das Antragsportal des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt. Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • eidesstattliche Erklärung des Eigentümers des Grundstückes, wenn Antragsteller nicht Grundstückseigentümer ist;
  • Lageplan (z.B. Flurkarte M 1:1500, Kopie Auszug aus Liegenschaftskataster) mit Eintrag der Lage der Erdwärmeanlage;
  • Qualifikationsnachweis/ Sachkundenachweis des Bohrgeräteführers (nach DIN EN ISO 22475-1 bzw. DIN 4021, DVGW Arbeitsblatt W 120);
  • Datenblatt des verwendeten Bohrhilfsmittels;
  • Beschreibung und Funktionsweise der Erdwärmegewinnung/ Heizungsanlage;
  • Sicherheitsdatenblatt der Wärmeträgerflüssigkeit;
  • Datenblatt der verwendeten Verfüllsuspension;
  • Prüfzertifikat des Sondenherstellers;
  • Hydrogeologische/ geologische Erstbewertung;
  • Wert der Anlage (Kosten der Bohrungen mit Einbau der Sonden und Leitungsverlegung bis Hausanschluss).

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren ergeben sich nach dem Wert der Anlage.

1 v.H. des Wertes der Anlage

bis 50.000,00 Euro: 

mindestens 65,00 Euro 

über 50.000,00 Euro: 665,00 Euro zuzüglich 0,2 v.H. des 50.000,00 Euro übersteigenden Wertes

höchsten: 16.500,00 Euro

Dazu kommen noch die Gebühren für die Erdaufschlüsse: je Erdaufschluss/Bohrung zwischen 30,00 und 156,00 Euro

Rechtsgrundlage

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Gewässerschutz

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Anschrift
Umweltamt
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1910
Fax:
03461 40-1902
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja