Grundwasserentnahme beantragen

Leistungsbeschreibung

Um ein Bauwerk zu errichten, ist es oftmals erforderlich, den Grundwasserstand zeitweilig abzusenken (Bauwasserhaltung). Darüber hinaus kann Grundwasser für das Tränken von Tieren oder Bewässern von Pflanzen entnommen werden. Wer eine Grundwasserentnahme plant, benötigt dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde. 

Anzeigepflicht

Die Erschließung des Grundwassers ist gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz anzeigepflichtig.

Erlaubnispflicht

Die Grundwasserentnahme ist gemäß § 8 (1) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erlaubnispflichtig, da sie eine Gewässerbenutzung nach § 9 (1) Nr. 5 WHG darstellt. Entsprechend Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) ist bei Grundwasserentnahmen ab 5.000 m³/a im Vorfeld der Erteilung der Erlaubnis eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden betroffene Fachbehörden beteiligt.

Die Antragsunterlagen sind gesondert einzureichen.

Erlaubnisfreie Grundwasserabsenkungen für Bauwasserhaltungen
Förderung unter 10 m³/h, max. 100 m³/d, Dauer max. 90 Tage

Erlaubnispflichtige Grundwasserabsenkungen für Bauwasserhaltungen
Förderung > 10 m³/h, Dauer mehr als 90 Tage

An wen muss ich mich wenden?

Umweltamt
SG Gewässerschutz
Domplatz 9
06217 Merseburg

wasserbehoerde@saaekreis.de
03461 40-1905/-1903

Welche Unterlagen werden benötigt?

Abhängig vom jeweiligen Vorhaben, bitte individuell erfragen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren ergeben sich nach dem Zeitaufwand und Entnahmemenge.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Gewässerschutz

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Anschrift
Umweltamt
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1910
Fax:
03461 40-1902
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja