Befreiung oder Ausnahme für eine Trink- oder Heilwasserschutzzone beantragen
Leistungsbeschreibung
In der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung werden, aufgeschlüsselt für die Schutzzonen (z.B. I, II, IIIA und IIIB), verschiedenartige Verbotstatbestände aufgeführt. Sofern eine von Verbotstatbeständen betroffene Nutzung umgesetzt werden soll, ist eine Befreiung nach § 52 WHG bei der Unteren Wasserbehörde beantragen.
Die Antragsunterlagen sind gesondert einzureichen.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Abhängig vom jeweiligen Vorhaben, bitte individuell erfragen.
Welche Gebühren fallen an?
Ergibt sich nach dem Wert.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Gewässerschutz
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1910
- Fax:
- 03461 40-1902
- E-Mail:
- wasserbehoerde [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja