Befreiung oder Ausnahme für eine Trink- oder Heilwasserschutzzone beantragen

Leistungsbeschreibung

In der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung werden, aufgeschlüsselt für die Schutzzonen (z.B. I, II, IIIA und IIIB), verschiedenartige Verbotstatbestände aufgeführt. Sofern eine von Verbotstatbeständen betroffene Nutzung umgesetzt werden soll, ist eine Befreiung nach § 52 WHG bei der Unteren Wasserbehörde beantragen.

Die Antragsunterlagen sind gesondert einzureichen.

An wen muss ich mich wenden?

SG Gewässerschutz
Domplatz 9
06217 Merseburg

wasserbehoerde@saaekreis.de
03461 40-1910/-1908

Welche Unterlagen werden benötigt?

Abhängig vom jeweiligen Vorhaben, bitte individuell erfragen.

Welche Gebühren fallen an?

Ergibt sich nach dem Wert.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Gewässerschutz

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Anschrift
Umweltamt
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1910
Fax:
03461 40-1902
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja