Entnehmen und Ableiten von Wasser, festen Stoffen sowie Aufstauen und Absenken oberirdischer Gewässer beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist erforderlich, wenn ein Gewässer zu einem anderen bestimmten Zweck genutzt werden soll. In der Zulassung wird Art und Maß der Nutzung festgelegt.  

Keine Erlaubnis ist erforderlich, wenn die Benutzung vom Gemeingebrauch sowie den Eigentümer- und Anliegergebrauch umfasst wird (§§ 25 und 26 WHG).
Die Antragsunterlagen sind gesondert einzureichen.

An wen muss ich mich wenden?

Umweltamt
SG Gewässerschutz
Domplatz 9
06217 Merseburg

wasserbehoerde@saaekreis.de
03461 40-1910/-1903

Welche Unterlagen werden benötigt?

Abhängig vom jeweiligen Vorhaben, bitte individuell erfragen.

Welche Gebühren fallen an?

Ergibt sich nach dem Zeitaufwand und Entnahmemenge.

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Gewässerschutz

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Anschrift
Umweltamt
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1910
Fax:
03461 40-1902
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja