Entnehmen und Ableiten von Wasser, festen Stoffen sowie Aufstauen und Absenken oberirdischer Gewässer beantragen
Leistungsbeschreibung
Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist erforderlich, wenn ein Gewässer zu einem anderen bestimmten Zweck genutzt werden soll. In der Zulassung wird Art und Maß der Nutzung festgelegt.
Keine Erlaubnis ist erforderlich, wenn die Benutzung vom Gemeingebrauch sowie den Eigentümer- und Anliegergebrauch umfasst wird (§§ 25 und 26 WHG).
Die Antragsunterlagen sind gesondert einzureichen.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Abhängig vom jeweiligen Vorhaben, bitte individuell erfragen.
Welche Gebühren fallen an?
Ergibt sich nach dem Zeitaufwand und Entnahmemenge.
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Gewässerschutz
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1910
- Fax:
- 03461 40-1902
- E-Mail:
- wasserbehoerde [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja