Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen (Anzeige §3 IndEinlVO)

Leistungsbeschreibung

Für die Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) ist eine Genehmigung der Wasserbehörde erforderlich, wenn an das Abwasser in der Abwasserverordnung Anforderungen für den Ort des Anfalls des Abwassers oder vor seiner Vermischung festgelegt sind.

Wenn eine Abwasseranlage verwendet wird, die eine Zulassung im Sinne des jeweiligen Anhangs der Abwasserverordnung zum Zeitpunkt des Einbaus besitzt, kann statt der Genehmigung eine Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde ausreichend sein. Das gilt für Abwasser aus den folgenden, in der Abwasserverordnung genannten Herkunftsbereichen:

  1. Anhang 17 (Herstellung keramischer Erzeugnisse), bei einem Abwasseranfall bis zu 8 m³ je Tag,
  2. Anhang 41 (Herstellung und Verarbeitung von Glas und künstlichen Mineralfasern), bei Einleitung von weniger als 8 m³ Abwasser je Tag aus der mechanischen Bearbeitung im Bereich Bleiglas, Spezialglas, optisches Glas und Flachglas, welches keine Schleifschlämme enthält,
  3. Anhang 49 (Mineralölhaltiges Abwasser),
  4. Anhang 50 (Zahnbehandlung),
  5. Anhang 52 (Chemischreinigung), bei Einsatz zugelassener Halogenkohlenwasserstoffe im Sinne von Teil E des Anhangs,
  6. Anhang 53 (Fotographische Prozesse), bei Spülwasser aus Betrieben mit einem Film- und Papierdurchsatz von mehr als 3 000 bis 30 000 m² je Jahr,
  7. Anhang 55 (Wäschereien), bei Abwasser aus dem Waschen von Putztüchern, Berufsbekleidung, Teppichen und Matten

An wen muss ich mich wenden?

Umweltamt
SG Gewässerschutz
Domplatz 9
06217 Merseburg

wasserbehoerde@saaekreis.de
03461 40-1910/-1909/-1913/-1914

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Name und Anschrift des Anzeigepflichtigen,
  2. Standort der Abwasserbehandlungsanlage,
  3. Art des Abwassers und der Abwasserbehandlungsanlage,
  4. Auslegungsdaten der Abwasserbehandlungsanlage, Zeitpunkt des Einbaus,
  5. Nummer, Datum und Geltungsdauer der Anlagenzulassung,
  6. Darstellung der konkret durchgeführten und vorgesehenen Maßnahmen nach den allgemeinen Anforderungen des Teils B des entsprechenden Anhanges der Abwasserverordnung.

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungskosten für die Anzeigenbestätigung i.H. v. 26,00 Euro

Anträge / Formulare

Für Abwasserbehandlungsanlagen in Zahnarztpraxen: Anzeige über Einleitung von Abwasser aus Zahnarztpraxen (Amalgamabscheider)

Für alle anderen Abwasserbehandlungsanlagen: Anzeige nach §3 Indirekteinleiterverordnung 

 

Was sollte ich noch wissen?

  • Die Anzeige ist spätestens einen Monat vor Beginn der Einleitung abzugeben.
  • Für bestehende Einleitungen, die bisher weder eine Genehmigung noch Anzeigebestätigung der Wasserbehörde haben, ist die Anzeige umgehend nachzuholen.
  • Die Wasserbehörde bestätigt den Eingang der vollständigen Anzeige.
  • Für Abwasserbehandlungsanlagen in Zahnarztpraxen ist das Formular „Amalgamabscheider (Anzeige Par3-IndEinlVO)“ zu verwenden.

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Gewässerschutz

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Anschrift
Umweltamt
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1910
Fax:
03461 40-1902
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja