Erlaubnis für die Einleitung von häuslichem Schmutzwasser in Gewässer/in das Grundwasser beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Einleitung von nach dem Stand der Technik gereinigtem häuslichem Schmutzwasser in ein Gewässer/in das Grundwasser bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Erlaubnis ist bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Zuständige Stelle
SG Gewässerschutz
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular
- Antragsunterlagen laut Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Gebührenrahmen von 65,00 bis 20.625,00 Euro
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Gewässerschutz
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Anschrift
Umweltamt
Domplatz 9
06217Merseburg
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1910
- Fax:
- 03461 40-1902
- E-Mail:
- wasserbehoerde [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja