Einleitungen von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen

Leistungsbeschreibung

Das von bebauten oder künstlich befestigten Flächen gesammelt abfließende Niederschlagswasser (Regenwasser) ist als Abwasser einzustufen. Für dessen Beseitigung ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer verpflichtet.

Jedoch kann eine Entwässerung in das öffentliche Niederschlagswassersystem erforderlich sein, weil ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht oder ungünstige Bedingungen bestehen (kein Gewässer in der Nähe/ ungünstige Versickerungsbedingungen, Altlasten etc.). In diesen Fällen ist die Benutzung zuvor beim jeweiligen Betreiber (i. d. R. Abwasserzweckverband) zu beantragen.

Wird Niederschlagswasser hingegen in ein Gewässer (z. B. Fließgewässer oder Grundwasser bei Versickerung) eingeleitet bedarf es grundsätzlich der Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde.

Hierbei gilt, dass unbelastetes Niederschlagswasser vorrangig auf dem eigenen Grundstück (auf dem es anfällt) versickert werden soll. Sofern es sich um ein Wohngrundstück handelt und die Entwässerung von Hofflächen über die belebte Bodenzone erfolgt, ist dies in der Regel erlaubnisfrei.

Aufgrund der wasserrechtlichen Besonderheiten wird empfohlen zur Bewertung einen Antrag bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.

An wen muss ich mich wenden?

SG Gewässerschutz

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Antragsunterlagen laut Antragsformular

Welche Gebühren fallen an?

nach Menge des Niederschlagswassers im Jahr sowie dem Zeitaufwand

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Gewässerschutz

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Rollstuhlgerecht
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Aufzug vorhanden
ja