Wohngelderhöhung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie einen Antrag auf höheres Wohngeld stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Wohngeldbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

• Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid),

• Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

• Nachweis über die Änderung.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

SG Soziale Hilfen / Leistungen

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

Persönliche Beratungen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Terminvereinbarungen sind jeweils dienstags in der Zeit 9:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr und donnerstags von 9:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr unter 03461 40 -1351 oder -1315 telefonisch möglich.

Anschrift
Sozialamt
Domstraße 4
06217Merseburg
Anschrift
Sozialamt Nebenstelle
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kontakt
Telefon:
03461 40 1315
Fax:
03461 40 1352
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.