Fischereiabgabe zahlen

Leistungsbeschreibung

Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die unteren Fischereibehörden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Fischereischeins.

Welche Gebühren fallen an?

Abgabe

Festbetrag von 6,00 EUR
Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre pro Jahr

Abgabe

Festbetrag von 1,00 EUR
Für Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine pro Jahr

Abgabe

Festbetrag von 125,00 EUR
Für Fischereischeine auf Lebenszeit

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

Untere Fischereibehörde

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Anschrift
SG Öffentliche Ordnung
Domplatz 2
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40 1215
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein