Fischereiabgabe zahlen
Leistungsbeschreibung
Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe
Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre pro Jahr
Abgabe
Für Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine pro Jahr
Abgabe
Für Fischereischeine auf Lebenszeit
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
Untere Fischereibehörde
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Domplatz 2
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40 1215
- E-Mail:
- ordnungsamt [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein