Allgemeinverfügung zur Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe erlassen

Die Aviäre Influenza ist eine hoch ansteckende und für Geflügel tödliche Erkrankung und befindet sich derzeit wieder vermehrt in Ausbreitung. Seit Mitte November 2023 wurden bis dato 13 Nachweise des AI-Virus bei gehaltenen Tieren (Puten, Enten, Gänse, Hühner) gemeldet. Der Gesamtbestand musste jeweils getötet werden. Aufgrund der Nähe zu Oberflächengewässern liegt der Verdacht der Einschleppung über Wildvögel nahe. Es wurden unzählige positive Nachweise des AI-Virus im gesamten Bundesgebiet bei Wildvögeln geführt. Das Seuchengeschehen spielt sich vor allem im Bestand der Wildvögel, aber auch in erheblichem Umfang in Hausgeflügelbeständen ab.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Institutes wurde eine Risikobewertung für den Landkreis Saalekreis erstellt, welche die in der Allgemeinverfügung angeordneten Maßnahmen für erforderlich erachtet, um das Seuchengeschehen einzudämmen.

Die gewerbsmäßige Abgabe von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse) außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ist ab sofort nur noch gestattet, soweit das Geflügel längstens vier Tage vor der Abgabe klinisch tierärztlich oder im Fall von Enten und Gänsen virologisch mittels kombinierten Rachen- und Kloakentupfers mit negativem Ergebnis auf das hochpathogene und niederpathogene aviäres Influenzavirus untersucht worden ist. Bei Enten und Gänsen ist zu beachten, dass bei einem Bestand unter 60 Tieren alle Tiere untersucht werden müssen, bei einem größeren Bestand müssen mindestens 60 Tiere geprobt werden.

Über die erfolgte Untersuchung und deren Ergebnis hat derjenige, der Geflügel im Reisegewerbe abgibt, eine tierärztliche Bescheinigung bei sich zu führen und diese der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die Bescheinigung ist mindestens ein Jahr ab Ablauf des letzten Tages desjenigen Kalendermonats, in dem die Bescheinigung ausgestellt wurde, aufzuheben.

Allgemeinverfügung zur Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe

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