Allgemeinverfügungen regeln Gemeingebrauch auf Wallendorfer und Raßnitzer See

Bisherige Regelungen bleiben bestehen

Ab dem 14. Juli 2022 gelten die neuen Allgemeinverfügungen zum Gemeingebrauch auf dem Wallendorfer und Raßnitzer See. Sie gleichen in ihrem Wortlaut den bis 2021 gültigen Verfügungen. Somit haben sich die bereits bekannten Regelungen und Nutzungsbereiche, die auch an den Seen durch entsprechende Hinweisschilder erläutert werden, nicht verändert.

Die aktuellen Allgemeinverfügungen sind bis 30. September 2022 gültig.

Auf Teilen des Wallendorfer Sees ist wie gehabt das Befahren mit kleinen Fahrzeugen mit einer maximalen Motorleistung von 5 PS der Antriebsart Elektromotor zugelassen. Auf dem Raßnitzer See ist dieses Befahren momentan mit den Erfordernissen der Raumordnung nicht vereinbar.

Die Verfügungen und entsprechenden Karten stehen hier zum Download bereit.

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