Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100

Ob lockere Kontaktbeschränkungen oder die Öffnung der Gastronomie im Außenbereich - all das ist ab Pfingstmontag wieder möglich. Weitere Lockerungen gelten seit dem 25. Mai 2021.

Ab Pfingstmontag treten die verschärften Regelungen der „Bundes-Notbremse“ außer Kraft.

Ab Pfingstmontag, den 24.05.2021 treten die Maßnahmen der „Bundes-Notbremse“ außer Kraft und die Regelungen der 12. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind maßgebend.

Am Dienstag, den 25.05.2021 tritt die 13. Eindämmungsverordnung mit weitergehenden Lockerungen in Kraft.

Im Saalekreis werden somit folgende Maßnahmen zu Pfingstmontag wirksam:

Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen

Ab Pfingstmontag gelten die Kontaktbeschränkungen der 12. Eindämmungs-verordnung des Landes. Es dürfen demnach Personen eines Hausstandes mit bis zu maximal fünf Personen eines weiteren Haustandes zusammentreffen. Bei der Berechnung bleiben Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zu einem der beiden Hausstände gehören, unberücksichtigt. Nicht betroffen von den Kontaktbeschränkungen sind Personen, die nachweislich einen vollständigen Impfschutz vorliegen haben oder bereits nachweislich genesen sind.

Die Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr entfällt.

Gastronomie

Gaststätten können Pfingstmontag ihre Gäste an Tischen im Außenbereich bewirten.

Freizeit und Kultur

Kulturelle Angebote sind zu Pfingstmontag ausschließlich im Freien möglich (die Anzahl der Besucher ist auf höchstens 100 Personen begrenzt). Literaturhäuser, Theater und Konzerthäuser können diese z.B. umsetzen.

Badeanstalten können ebenso ihre Außenbereiche für Gäste öffnen.

Absonderung / Quarantäne

Die Festlegungen zur Absonderung bleiben weiterbestehen. In diesem Zusammenhang weist der Landkreis noch einmal darauf hin, dass positiv Getestete sich unverzüglich und selbstständig in Quarantäne zu begeben haben und nicht erst auf eine Anweisung des Gesundheitsamtes warten. Diese gilt direkt für 14 Tage ab dem Tag der Testung. Des Weiteren ist das Gesundheitsamt umgehend vom Getesteten über das positive Ergebnis zu informieren:

Telefon:        03461 40-2727

E-Mail:        

Personen, die mit positiv Getesteten im selben Haushalt leben, müssen sich ebenfalls in 14-tägige Quarantäne begeben. Dies gilt sobald sie Kenntnis darüber haben und wird berechnet ab Testtag des positiv getesteten Haushaltsangehörigen.

Landkreis Saalekreis

Öffnungszeiten

Bitte beachten sie die Öffnungszeiten der Ämter und Bürgerinformationen

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