Natura-2000 Gebiete im Saalekreis werden ausgeschildert

In den nächsten Monaten werden im Landkreis Saalekreis Natura2000 – Gebiete gekennzeichnet. Seit 2007 gibt es im Saalekreis insgesamt 31 Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Gebiete sowie 4 Europäische Vogelschutzgebiete, die Bestandteil eines europaweiten Natura2000 - Netzes sind und dem länderübergreifenden Schutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume dienen sollen.

Diese Natura2000-Gebiete sind wie zum Beispiel der Ziegelrodaer Forst oder die Saale-Elster-Aue südlich Halle - zumeist auch als Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet nach Landesrecht ausgewiesen und entsprechend ausgeschildert. Die typischen grün-weißen „Naturschutzschilder mit der Eule“ sind sicher vielen bekannt, die sich häufiger in der freien Landschaft aufhalten, spazieren gehen oder  ihren Hund ausführen.

Nur acht der Natura2000-Gebiete im Saalekreis wurden bereits als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet-Gebiet oder Europäisches Vogelschutzgebiet beschildert. Dies soll für die anderen Gebiete nun in den kommenden Monaten nachgeholt werden. Insgesamt werden 500 Gebiets- und weitere 100 spezielle Schutzzonen-Schilder aufgestellt oder an vorhandene Schilderpfosten montiert.

Fauna-Flora-Habitat-Gebiet-Gebiet im Saalekreis

  • Fuhnesümpfe östlich Löbejün
  • Muschelkalkhänge westlich Halle
  • Salzatal bei Langenbogen
  • Ziegelrodaer Buntsandsteinplateau
  • Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch südlich Querfurt
  • Kuckenburger Hagen
  • Saale-, Elster-, Luppe-Aue zw. Merseburg und Halle
  • Engelwurzwiese bei Zwintschöna            
  • Elster-Luppe-Aue
  • Müchelholz, Müchelner Kalktäler und Hirschgrund bei Branderoda
  • Stollen und Trockenrasen bei Unterfarnstädt
  • Zaschwitz bei Wettin
  • Kuhberg bei Gröst
  • Trockenhänge bei Steigra
  • Wiesengebiet westlich Schladebach

Vogelschutzgebiete im Saalekreis

  • Salziger See und Salzatal
  • Saale-Elster-Aue südlich Halle

Sollten Sie Fragen hinsichtlich der Beschilderung der Gebiete haben, weil Sie Eigentümer betroffener Grundstücke sind oder Empfehlungen für die Auswahl der

Schilderstandorte oder andere Anmerkungen haben, wenden Sie sich bitte an:

Untere Naturschutzbehörde

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