Schließung der Verwaltungsgebäude für den Besucherverkehr
Ab Mittwoch, dem 1. Dezember 2021 werden die Gebäude der Kreisverwaltung für den Besucherverkehr geschlossen. Wir möchten Sie bitten, Ihre Anfragen und Anliegen telefonisch oder per E-Mail mit dem jeweiligen Amt zu klären.
Sollte eine persönliche Klärung erforderlich sein, ist dies ausschließlich über eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Bei Terminen gilt die 3-G-Regelung in der Kreisverwaltung, die vor Ort in den jeweiligen Verwaltungsgebäuden überprüft wird.