Verlängerung Ausnahmegenehmigung für ukrainische PKW

Ukrainerinnen und Ukrainer, die mit einem eigenen PKW nach Deutschland eingereist sind, können bis zum 01.04.2024 am deutschen Straßenverkehr teilnehmen, ohne eine deutsche Zulassung beantragen zu müssen.

Die Ausnahmegenehmigung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Regelung gemäß § 47 Absatz 1 FZV wird für Geflüchtete aus der Ukraine befristet bis zum 01.04.2024 verlängert.

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