Öffnung Sporthallen in Trägerschaft des Landkreises ab dem 02.06.2020

Der Landkreis Saalekreis hat sich dafür entschieden, die Sporthallen in Trägerschaft des Landkreises ab dem 02.06.2020 mit folgenden Einschränkungen wieder zu öffnen:

  1. Die Sportvereine und Sportgruppen dürfen ab dem 02.06.20 entsprechend Ihrer bisher üblichen Trainingszeiten montags bis freitags die Sporthallen wieder werktags in der ferienfreien Zeit nutzen.

  2. Die Sportvereine und Sportgruppen haben eigenverantwortlich die Einhaltung der Regelungen der jeweils gültigen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zu erfüllen.

  3. Die Sportvereine und Sportgruppen haben einmalig im Vorfeld und gegen Unterschrift die vollständige Umsetzung dieser Regeln zu erklären. Die Einhaltung der jeweils aktuellen sportspezifischen Übergangsregeln der entsprechenden Sportverbände ihrer Sportart ist als Nutzungsvoraussetzungen lt. dem Deutschen Olympischen Sportbund zu erklären. Diese finden Sie unter

    https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/

    Die unterschriebene Erklärung ist dem Amt für Bildung, Kultur und Sport inklusive der sportspezifischen Übergangsregeln als Anlage per E-Mail an schulverwaltung@saalekreis.de zu übersenden.

  4. Zu jeder Trainingseinheit ist eine Liste mit den Teilnehmerdaten durch die jeweiligen Sportvereine und Sportgruppen zu erstellen und durch die jeweiligen Sportvereine und Sportgruppen mindestens 4 Wochen in geeigneter Weise zu verwahren und auf Verlangen des Landkreises / Hallenwartes vorzulegen.

  5. Wettkämpfe, Zuschauer und die Wochenendnutzung sind nicht erlaubt.

  6. Es darf ausschließlich kontaktfreier Sport im Trainingsbetrieb unter Maßgabe der Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen erfolgen.
  7. Nur symptomfreie Personen dürfen die Halle betreten, wer in den vergangenen 14 Tagen Erkältungssymptome oder Fieber hatte, darf nicht am Training teilnehmen.

  8. Die Nutzung der Duschen und Umkleidekabinen kann im Rahmen der jeweilig aktuellen sportspezifischen Übergangsregeln der entsprechenden Sportverbände ihrer Sportart erfolgen.

  9. Sportgeräte der Sporthalle dürfen nicht genutzt werden, bis auf Pfosten, Netze, Tore, Bänke und alle Sportgeräte in Spezialräumen (z.B. Fitnessraum, Kegelbahn usw.), diese sind unmittelbar nach Nutzung durch die Sportvereine und Sportgruppen mit Flächendesinfektionsmittel zu reinigen.

  10. Die Sportvereine und Sportgruppen haben Ihre eigenen Sportgeräte mitzubringen bzw. dürfen die vor Ort eigenen gelagerten Sportgeräte nutzen und müssen diese unmittelbar nach Nutzung mit Flächendesinfektionsmitteln desinfizieren.

  11. Die Höchstbelegung in den Sporthallen beträgt 15 Personen pro Hallenfeld (Einfeldhalle 15 Personen, Zweifeldhalle 30 Personen, Dreifeldhalle 45 Personen) und jeweils zusätzlich 1 Person pro 20 qm in Spezialräumen (z.B. Fitnessraum, Kegelbahn usw.).

  12. Bei Kindern bis 14 Jahren ist das kurzfristige Betreten der Sporthalle durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zum Bringen und Abholen zulässig.

  13. Das Aufbringen von Abstandsmarkierungen mit Klebestreifen o. ä. auf dem Hallenboden ist nicht erlaubt. Dafür müssen andere geeignete Mittel, wie z. B. Hütchen, gewählt werden.

  14. Die Sportvereine und Sportgruppen müssen beim Betreten und Verlassen der Sporthalle Kontaktflächen wie Türklinken, Lichtschalter und Toilettensitze vor Benutzung mit Flächendesinfektionsmitteln desinfizieren.

  15. Beim Sportbetrieb ist durch Öffnen der entsprechend geeignet und zulässigen Fenster und Türen für ausreichend Frischluftzufuhr bzw. eine Luftbewegung zu sorgen.

  16. Die Sportler/innen sind gehalten, wenn möglich, vor der Halle im Freien zu warten und nach dem Training sich nicht länger als nötig in der Sportstätte aufzuhalten.

  17. Flächendesinfektionsmittel wird durch den Landkreis bereitgestellt. Sollte dies gegebenenfalls leer oder entwendet worden sein, hat der Sportverein bzw. die Sportgruppe übergangsweise eigenes Flächendesinfektionsmittel zu verwenden und dies dem Landkreis unverzüglich anzuzeigen, andernfalls ist eine Nutzung der Sporthalle nicht möglich.

Landkreis Saalekreis

Öffnungszeiten

Bitte beachten sie die Öffnungszeiten der Ämter und Bürgerinformationen

Anschrift
Landkreis Saalekreis
Domplatz 9
06217Merseburg

Kontakt

Telefon:
03461 40-0
Fax:
03461 40-1155
Web:
https://www.saalekreis.de