Jugendhilfeplanung

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Die Jugendhilfeplanung ist rechtlich verpflichtend, sie sichert und plant ein quantitativ ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot, das sich an den Wünschen junger Menschen orientiert. Zudem ist sie ein Bestandteil der Integrierten Sozialplanung im Landkreis Saalekreis.

Der Paragraf 80 Absatz 1 im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) macht zur Jugendhilfeplanung folgende Ausführungen:

„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.“

 

Die Jugendhilfeplanung ist unter anderem für den Teilplan B I Kinder-, Jugend- und Familienförderung, Teilplan B II Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Teilplan B III Kindertagesbetreuung zuständig. Weitere Teilpläne wie Schulsozialarbeit und Hilfen zur Erziehung sollen folgen.

Insofern berücksichtigt Jugendhilfeplanung im Rahmen ihrer Planungsverantwortung die Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien und die Situation in den jeweiligen Sozialräumen/Kommunen und für den gesamten Landkreis Saalekreis.

Durch Koordinierung und Weiterentwicklung sollen mit den entsprechenden Sachgebieten des Jugendamtes Maßnahmen geschaffen werden, durch die Kinder und Jugendliche in ihrer gesamten Entwicklung – von der Geburt bis zum Übergang ins Berufsleben oder Studium – unterstützt und begleitet werden.

Damit geht eine Vernetzung der Akteure einher, die sich im Landkreis Saalekreis für ein gelingendes Aufwachsen und die soziale Teilhabe junger Menschen einsetzen. Sie sind nicht nur in der Kinder- und Jugendhilfe zu finden, sondern auch in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, im Sozialwesen, im Gesundheitsbereich, in Kultureinrichtungen und im Sport.

Zuständigkeiten

Typ Titel Größe
Organigramm der Kreisverwaltung
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