Oldtimerkennzeichen (07er-Kennzeichen) beantragen/verlängern

Leistungsbeschreibung

Die roten Kennzeichen für Oldtimer, welche immer mit der Nummer „07“ beginnen, sind für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, bestimmt. Das rote Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Es lohnt sich vor allem dann, wenn Sie mehrere Oldtimer-Fahrzeuge besitzen, da Sie beliebig viele Fahrzeuge unter einem Kennzeichen eintragen lassen können. Weiterhin ist die Durchführung einer Hauptuntersuchung nicht notwendig. Die Fahrzeuge müssen jedoch stets verkehrssicher und vorschriftsmäßig sein.

Hinweis: Sie dürfen die Fahrzeuge nur zu folgenden Zwecken nutzen:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
  • sowie An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zweck der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge.

Die Erteilung der roten Kennzeichen erfolgt zunächst befristet für 1 Jahr. Die Verlängerung der roten Kennzeichen ist für bis zu 3 Jahre möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Die roten Kennzeichen für Oldtimer beantragen Sie bei der für Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Niederlassung zuständigen Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

KFZ-Zulassungsbehörde Saalekreis
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217 Merseburg

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG, Verwendungszweck „rote Dauerkennzeichen“
  • eVB-Nummer der Versicherung für rote Kennzeichen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vorlage Reisepass: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung
  • bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung + Handelsregister + Personalausweis(-kopie) vom Geschäftsführer/Prokurist
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Steuereinzugsermächtigung
  • Gutachten gem. § 23 StVZO für jedes Fahrzeug
  • Fahrzeugpapiere oder Gutachten gem. § 21 StVZO für jedes Fahrzeug
  • ggf. Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Was sollte ich noch wissen?

Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen oder die Zulassung betreffenden Vorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.

Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Kfz-Zulassung

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Folgende Hinweise gelten für den Bereich KFZ-Zulassung: 

Der Besuch der KFZ-Zulassungsstelle Merseburg, Weißenfelser Straße 46 a-c ist nur mit vorheriger Online-Terminreservierung möglich. Über die Terminreservierung können unterschiedliche Anliegen gebucht werden. Die Nutzung dieses Dienstes ist nur für die Bürgerinnen und Bürger und nicht für Händler und Zulassungsdienste.

Abmeldungen von Kraftfahrzeugen sind auch ohne Termin möglich.

Autohäuser und Zulassungsdienste dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:30 Uhr bis zu 10 vollständige Zulassungsvorgänge bringen und am nächsten Sprechtag in der gleichen Zeit abholen.

Anschrift
Straßenverkehrsamt
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1831
Fax:
03461 40-1848
Web:
www.saalekreis.de/de/online-angebote-stva.html
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja