Online-Angebote des Straßenverkehrsamtes
Die Reservierung eines Wunschkennzeichens, Terminangelegenheiten oder alles rund um den Führerschein - das Straßenverkehrsamt bietet Ihnen folgende Möglichkeiten der Online-Nutzung:
SG KFZ-Zulassung
Online-Angebote (Termin-Reservierung, Wunschkennzeichen) stehen wieder zur Verfügung. Abmeldungen können auch ohne Temin erfolgen. Adress- oder Namensänderungen sind in der Hauptstelle in Merseburg ebenfalls ohne Termin möglich.
Reservierung Wunschkennzeichen
Die Reservierungsdauer eines Wunschkennzeichens beträgt 3 Monate. Dafür ist eine Gebühr von 12,80 Euro zu entrichten.
Kfz-Zulassung Terminreservierung
Die Terminreservierung gilt nur für einen Zulassungsvorgang. Die Nutzung dieses Dienstes gilt nicht für Händler und Zulassungsdienste.
Kfz-Zulassung online für Fahrzeughändler
Für die Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie einen gültigen Nutzernamen/Passwort.
Über die Online-Auskunft können Sie sich informieren, ob ein Fahrzeugbrief von der Bank oder vom Händler in der Behörde eingegangen ist.
Online-Außerbetriebsetzung und -Wiederzulassung von Kraftfahrzeugen
Seit dem 1. Januar 2015 haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kraftfahrzeug elektronisch abzumelden. Diese Möglichkeit besteht für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2015 angemeldet wurden. Wenn Sie ein solches Fahrzeug elektronisch abmelden wollen, dann nutzen Sie bitte diesen Link i-Kfz im Bürgerserviceportal.
Für die Nutzung der Anwendung ist es notwendig, dass Sie:
- einen elektronisch lesbaren Personalausweis besitzen (neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel)
- Ihren Personalausweis für elektronische Dienste freigeschaltet haben (d. h. Sie haben dieser Nutzung zugestimmt und eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) erhalten)
- für die Bezahlung ein Konto besitzen, das für Online-Banking freigeschaltet ist
SG Fahrerlaubniswesen
Die Funktion "Führerscheinantrag online" ist aus programmtechnischen Gründen vorübergehend nicht verfügbar!
Bitte vereinbaren Sie in Angelegenheiten bei vorangegangenen Negativmaßnahmen (Wiedererteilung usw.) unbedingt vorher einen Termin.
SG Verkehrsangelegenheiten
Sehr geehrter Antragsteller,
wichtig für uns ist der unterschriebene Antrag. Deshalb ist es zurzeit noch notwendig, dass Sie als Antragsteller den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken, unterschreiben und mit Ihrer Unterschrift nachreichen. Sie können den Antrag per Fax, per Post, per E-Mail (unterschriebenen Antrag einscannen) absenden oder ihn persönlich einreichen.
Antrag zur Durchführung einer Veranstaltung nach §29 StVO
Antrag auf Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot
Antrag auf Straßensperrung/verkehrsregelnde Maßnahmen
Antrag auf Ausnahme zum Befahren bei bestehenden Verkehrsverboten