Vormundschaften / Pflegschaften
Eltern, die die gesamte elterliche Sorge oder Teilbereiche hiervon - vorübergehend oder auf Dauer - nicht wahrnehmen können oder auf Grund gerichtlicher Entscheidung nicht wahrnehmen dürfen; hierbei wird das Jugendamt durch Beschluss des zuständigen Gerichts in Form einer Vormundschaft oder Pflegschaft tätig, wobei Entscheidungen i.d.R. in enger Absprache mit den Beteiligten getroffen werden (weitere Informationen unter: http://www.dein-vormund.de/start.html)