Informationen für Jäger

Im Lebensmittelrecht ist insbesondere die Verpflichtung verankert, dass grundsätzlich jeder, der Lebensmittel (auch Wild und Wildfleisch) an andere abgibt, bei der jeweiligen Verwaltungsbehörde, hier dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Saalekreis als Lebensmittelunternehmer sich bzw. seinen Betrieb (Ort, an dem mit Lebensmitteln umgegangen wird) zum Zwecke der Registrierung melden muss.

Ausnahmen hiervon gibt es auch im Bereich der Jagd. Die folgenden Merkblätter geben Ihnen dafür nützliche Tipps und Hinweise.


Hinweise zur Trichinenuntersuchung

Trichinenproben können zukünftig auch an folgenden EGS Standorten abgegeben werden:

Lilienthalstr. 3
06188 Landsberg – Oppin

Dömikenweg 1
06179 Teutschenthal

Annahmezeiten:

Montag: 07:30 Uhr - 18:00 Uhr Untersuchung am Mittwoch
Dienstag:

07.30 Uhr – 12.00 Uhr

12.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freigabe ab 17:00 Uhr

Untersuchung am Freitag

Mittwoch: 07.30 Uhr – 18.00 Uhr Freigabe ab 15.00 Uhr
Donnerstag: 07.30 Uhr – 12.00 Uhr  

 

Entrichtung der Gebühren für die Trichinenuntersuchung

Für die Bezahlung der Gebühren für die Trichinenuntersuchung sind ab sofort Gebührenmarken zu verwenden. Die Gebührenmarken können im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Merseburg oder in den Bürgerinformationen Halle und Querfurt erworben werden. Die Gebühr für eine Trichinenuntersuchung beträgt derzeit 9,00 €. Die Gebührenmarke soll auf die obere Rückseite des Original-Wildursprungscheines geklebt werden.

Bei Abgabe über die EGS-Standorte müssen alle Exemplare des Wildursprungscheines der Trichinenprobe beiliegen. Der Tierkörper ist freigegeben, sobald der Verantwortliche von der Untersuchungsstelle über das Ergebnis benachrichtigt wurde. Nach der Untersuchung werden die Exemplare des Wildursprungscheines an den Verfügungsberechtigten der Probe zurückgesandt.

Bei der Abgabe der Proben im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und in den Bürgerinformationen in Halle und in Querfurt bleibt es bei der bisherigen Verfahrensweise, das heißt, der Wildursprungschein wird ausgefüllt, das Original (mit der Gebührenmarke auf der Rückseite) verbleibt beim Sachbearbeiter und die Durchschläge werden an den Verfügungsberechtigten zurückgegeben.

Weitere Hinweise finden Sie im Merkblatt zu Trichinenprobenentnahme (PDF).

SG Lebensmittelüberwachung

Öffnungszeiten

nach vorheriger Terminvereinbarung

Anschrift
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg

Kontakt

Telefon:
03461 40 1771
Fax:
03461 40 1799