Informationen für Jäger
Im Lebensmittelrecht ist insbesondere die Verpflichtung verankert, dass grundsätzlich jeder, der Lebensmittel (auch Wild und Wildfleisch) an andere abgibt, bei der jeweiligen Verwaltungsbehörde, hier dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Saalekreis als Lebensmittelunternehmer sich bzw. seinen Betrieb (Ort, an dem mit Lebensmitteln umgegangen wird) zum Zwecke der Registrierung melden muss.
Ausnahmen hiervon gibt es auch im Bereich der Jagd. Die folgenden Merkblätter geben Ihnen dafür nützliche Tipps und Hinweise.
Hinweise zur Trichinenuntersuchung
Trichinenproben können zukünftig auch an folgenden EGS Standorten abgegeben werden:
Lilienthalstr. 3
06188 Landsberg – Oppin
Dömikenweg 1
06179 Teutschenthal
Annahmezeiten:
Montag: | 07:30 Uhr - 18:00 Uhr | Untersuchung am Mittwoch |
Dienstag: |
07.30 Uhr – 12.00 Uhr 12.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Freigabe ab 17:00 Uhr Untersuchung am Freitag |
Mittwoch: | 07.30 Uhr – 18.00 Uhr | Freigabe ab 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30 Uhr – 12.00 Uhr |
Entrichtung der Gebühren für die Trichinenuntersuchung
Für die Bezahlung der Gebühren für die Trichinenuntersuchung sind ab sofort Gebührenmarken zu verwenden. Die Gebührenmarken können im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Merseburg oder in den Bürgerinformationen Halle und Querfurt erworben werden. Die Gebühr für eine Trichinenuntersuchung beträgt derzeit 9,00 €. Die Gebührenmarke soll auf die obere Rückseite des Original-Wildursprungscheines geklebt werden.
Bei Abgabe über die EGS-Standorte müssen alle Exemplare des Wildursprungscheines der Trichinenprobe beiliegen. Der Tierkörper ist freigegeben, sobald der Verantwortliche von der Untersuchungsstelle über das Ergebnis benachrichtigt wurde. Nach der Untersuchung werden die Exemplare des Wildursprungscheines an den Verfügungsberechtigten der Probe zurückgesandt.
Bei der Abgabe der Proben im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und in den Bürgerinformationen in Halle und in Querfurt bleibt es bei der bisherigen Verfahrensweise, das heißt, der Wildursprungschein wird ausgefüllt, das Original (mit der Gebührenmarke auf der Rückseite) verbleibt beim Sachbearbeiter und die Durchschläge werden an den Verfügungsberechtigten zurückgegeben.
Weitere Hinweise finden Sie im Merkblatt zu Trichinenprobenentnahme (PDF).