Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest ist in Deutschland angekommen.

In mehreren Landkreisen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wurde der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen seit September 2020 amtlich festgestellt. Damit rückt diese anzeigepflichtige Tierseuche erneut näher. Seitdem wurden bereits weit mehr als 4300 weitere Wildschweine verendet aufgefunden und positiv auf den Erreger der Afrikanischen Schweinepest getestet. Auch in Hausschweinebeständen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Baden-Württemberg ist die Afrikanische Schweinepest bereits aufgetreten.

Der einzige Schutz der Hausschweinebestände vor dem Virus der Afrikanischen Schweinepest besteht neben dem Versuch der Tilgung in dem Wildschweinebestand in der Eintragsverhinderung in die Hausschweinebestände. Daher haben Tierhalter für ihre Schweinebestände die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen sicherzustellen und dem höheren Risiko anzupassen. Als Hilfe werden eine Checkliste des Friedrich-Loeffler-Institutes sowie die Risiko-Ampel der Universität Vechta und Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Verfügung gestellt. 

Die ASP ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft. In ihrem Hauptverbreitungsgebiet, den afrikanischen Ländern südlich der Sahara, kann die Erkrankung über Lederzecken übertragen werden, die in unseren Breiten jedoch keine Rolle spielen.

Übertragung: Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes, infiziertes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche einzuschleppen! Eine besondere Rolle kommt dem (illegalen!) Verfüttern von Speiseabfällen zu. Bei Wildschweinen reichen kleinste Tropfen von Schweiß (Blut) für eine Infektion. Daher ist auf die Hygiene bei der Jagd besonders zu achten!

Verbreitung: Die ASP wurde vermutlich 2007 über unbehandelte infizierte Speiseabfälle nach Georgien eingeschleppt und hat sich seither nach Russland und Weißrussland ausgebreitet. Im Februar 2014 wurde die ASP in Litauen nachgewiesen, Ausbrüche gibt es inzwischen auch in Polen, in der Tschechischen Republik und seit September 2018 in Belgien. 2019 wurde die ASP bei Tieren in Westpolen, nahe der deutschen Grenze festgestellt.

Übertragung auf den Menschen: Das Virus der ASP ist für den Menschen ungefährlich. Der Mensch kann jedoch bei der Verbreitung der ASP und bei der Einschleppung des Virus in die Hausschweinebestände eine Rolle spielen.

Anzeichen bei Schweinen/Wildschweinen: Die klinischen Anzeichen sind unspezifisch und sehr variabel. Sie umfassen hohes Fieber, fehlende Futteraufnahme, Atemprobleme, Durchfall, Blauverfärbung der Haut, Festliegen und plötzliche Todesfälle. Das derzeit in der Russischen Föderation zirkulierende Virus ist hochansteckend und führt innerhalb von 7 bis 10 Tagen zum Tod. Bei Wildschweinen sollte beim Aufbrechen der Stücke auf vergrößerte „blutige“ Lymphknoten, ggfs. eine vergrößerte Milz und feine punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Das Fehlen solcher Auffälligkeiten schließt nicht aus, dass es sich dennoch um ASP handelt!

Prämien
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt rückwirkend ab 01.01.2021 eine Erlegungsprämie zur Reduktion der Schwarzwildbestände. Die Prämie in Höhe von 65 Euro wird für jedes erlegte Schwarzwild gewährt. Die Streckenergebnisse sollen auf dem erreichten Niveau gehalten und nach Möglichkeit gesteigert werden. Informationen zum Antrag und Auszahlungsvoraussetzungen für die Erlegeprämie erhalten Sie hier sowie beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Unbeachtet dessen läuft das Früherkennungsprogramm zum frühzeitigen Entdecken der Afrikanischen Schweinepest (Wildschweinmonitoring) im Land weiter. 50 Euro werden Jägern für das Einsenden von Proben tot aufgefundener oder kranker Wildschweine gezahlt. Auch hier informiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Informationen für Schweinehalter/Landwirte/Jäger

Allgemeine Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sowie dem aktuellen Verbreitungsstand finden Sie unter folgenden Links:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt (MWL LSA)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV LSA)

Landesverwaltungsamt, Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit

Hygieneregeln für die Jagd

Präventionsmaßnahmen

  • Strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in allen Schweinehaltungen!
  • Verfütterungsverbot von Küchen- und Speiseabfällen an Schweine!
  • Reduzierung der Wildschweindichte

         Fallwildprämie für Jäger 100,00 EUR

 
  • Meldung verendet aufgefundener Wildschweine an:
  • Wildschweinsichere Entsorgung von Abfällen. Nicht ordnungsgemäß entsorgte Abfälle, insbesondere an Autobahnraststätten und Parkplätzen, stellen die größte Eintragsquelle für ASP in die Wildschweinpopulation dar. Bitte entsorgen Sie deshalb keine Lebensmittelreste in freier Natur oder in offenen, leicht zugänglichen Mülleimern!

Übersicht Checklisten für Schweinehalter, Viehtransporteure, Schlachtbetriebe:

topagrar online - Checklisten und Krisenpläne für den ASP-Ausbruch

FLI - Checkliste Vermeidung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Schweine haltende Betriebe

Weitere wichtige Informationen:

DVG | Desinfektion in der Veterinärmedizin | Ausschuss der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft e.V.: Desinfektion bei Afrikanischer Schweinepest (ASP) (desinfektion-dvg.de)

SG Veterinärwesen

Öffnungszeiten

nach vorheriger Terminvereinbarung

Anschrift
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg

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