Registrierung von Betrieben
Gemäß europäischem Recht (Artikel 6 der Verordnung (EG) 852/2004) gilt, dass Lebensmittelunternehmer sich bei der zuständigen Überwachungsbehörde zwecks Eintragung anzumelden haben.
Lebensmittelunternehmen sind gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) 178/2002 alle Unternehmen, gleich, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen.
Zur Anmeldung verwenden Sie bitte folgendes Formular.
Folgende Merkblätter geben ebenfalls Hinweise zu verschiedenen Themen: