Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sports durch den Landkreis Saalekreis

Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Saalekreis gewährt auf der Grundlage der "Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen des Landkreises Saalekreis" Zuwendungen für folgenden Verwendungszweck:

  1. Förderung der Sportvereine und -verbände zur Unterstützung der Vereinsarbeit,
  2. Förderung des Breiten-, Freizeit- und Leistungssports mit dem Ziel, Anreize zur intensiven sportlichen Betätigung für die Jugend zu schaffen,
  3. Förderung der Sportvereine, dass sie befähigt werden, dem steigenden Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung und dem gesellschaftlichen Stellenwert des Sports zunehmend besser Rechnung zu tragen.

Zuständige Stelle

Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Kultur, Tourismus und Sport - Kultur- und Sportförderung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • ausführliche Maßnahmeerklärung
  • differenzierter Kostenplan
  • Vergleichsangebote bei investiven Maßnahmen
  • Angabe des beabsichtigten Vergabeverfahrens bei investiven Maßnahmen
  • ggf. sonstige Anlagen

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfristen:

  • Institutionelle Förderung: 31.05. des laufenden Jahres
  • Projektförderung: 31.05. für 2. Halbjahr, 30.11. für 1. Halbjahr des Folgejahres

Quelle: Landkreis Saalekreis

Kultur- und Sportförderung

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Landkreis Saalekreis
Domplatz 9
06217Merseburg

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