Schülerbeförderung
Laut Schulgesetz ist der Landkreis verpflichtet, seine Schüler zur nächstgelegenen Schule zu befördern oder die notwendige Aufwendung zu erstatten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind in der unten aufgeführten Schülerbeförderungssatzung des Landkreises festgelegt.
Schülerbeförderung im Saalekreis bei entsprechenden Wetterlagen
Der Landkreis Saalekreis gibt bei einer kurzfristigen Unwetterwarnung zu erwartende Störungen oder das Einstellen der Schülerbeförderung als amtliche Information bekannt.
Schüler und Eltern werden gebeten, Hinweise in unten stehendem Merkblatt zu beachten und sich bei Fragen an die entsprechenden Stellen zu wenden.
Über die Servicetelefonnummern der Beförderungsunternehmen kann bei Störungen zeitnah erfragt werden, welche Verkehrsmittel benutzt werden können.
| Ansprechpartner | Servicetelefone |
| OBS / Verkehrsbetrieb | 0345 5 55 22 22 |
| PNVG / Verkehrsbetrieb | 03461 21 01 74 |
| Deutsche Bahn | 0180 5 99 66 33 |
| HAVAG | 0345 5 81 56 66 |
| Schulverwaltungsamt | 03461 40 16 22 |