Asyl


Der Landkreis hat die Aufgabe, einerseits Asylverfahren ausländer- und sozialrechtlich zu begleiten und nach Abschluss des Verfahrens die jeweiligen Aufenthaltstitel auszustellen bzw. bei abgelehnten Asylbewerbern, die nicht freiwillig ausreisen wollen, aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu ergreifen. Andererseits müssen Asylbewerber während der Zeit der Verfahrensdauer sowie auch danach eine entsprechende Unterkunft erhalten. Für alle Fragen rund um das Thema steht das Ausländeramt des Landkreises in der Fritz-Haber-Straße 7a in Merseburg zur Verfügung.