Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege durch den Landkreis Saalekreis

Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Saalekreis gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen des Landkreises Saalekreis Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege.

Förderungen werden gewährt für künstlerische und kulturelle Tätigkeiten und Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Musik, Literatur, bildende Kunst, Film
und Theater, Soziokultur, Traditions- und Heimatpflege und Volkskunde.

Durch die Förderung soll das kulturelle Erbe des Landkreises Saalekreis gepflegt, weiter erschlossen und einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen bei der Identifikation mit ihrer Heimat unterstützt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Kultur, Tourismus und Sport - Kultur- und Sportförderung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • ausführliche Maßnahmeerklärung
  • differenzierter Kostenplan
  • Vergleichsangebote bei investiven Maßnahmen
  • Angabe des beabsichtigten Vergabeverfahrens bei investiven Maßnahmen
  • ggf. sonstige Anlagen

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: 31.10. des laufenden Haushaltsjahres

Quelle: Landkreis Saalekreis

Kultur- und Sportförderung

Anschrift
Landkreis Saalekreis
Domplatz 9
06217Merseburg

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Kultur- und Sportförderung

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