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Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Saaletal“
Der Landkreis Saalekreis beabsichtigt, das bestehende Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saale“ auf dem Gebiet der Gemeinde Schkopau sowie der Städte Bad Dürrenberg, Leuna und Merseburg als Landschaftsschutzgebiet ...
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Beschilderung der Natura2000-Gebiete im Saalekreis
Seit 2007 gibt es im Saalekreis insgesamt 31 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete sowie vier Europäische Vogelschutzgebiete, die Bestandteil eines europaweiten Netzes von Schutzgebieten sind. Das sog. Natura2000-Netz soll dem ...
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"Natura 2000" – Schutzgebiete im Saalekreis
Nach Abschluss eines umfangreichen Beteiligungsprozesses trat die „Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt“ mit Wirkung vom 21. Dezember 2018 in Kraft. Diese Verordnung dient landesweit der ...
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Informationen zu gebietsfremden und invasiven Arten (Neobiota)
Was sind invasive Arten? Im Naturschutz werden die gebietsfremden Arten als invasiv bezeichnet, die unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben. So treten invasive Arten z.B. mit einheimischen Arten ...
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Ausgleichszahlungen für Schäden durch den Wolf
Im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom Mai 2014 wurden die Voraussetzungen für Entschädigungsleistungen bei Sachschäden durch Großraubtiere (Wölfe) sowie eine Karte des aktuellen Verbreitungsgebietes des ...
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Informationen zum Artenschutz für Besitzer, Züchter und Halter besonders oder streng geschützter Tiere und Pflanzen
Das Bundesnaturschutzgesetz trifft umfangreiche Regelungen zu Zugriffs-, Stör-, Besitz- und Vermarktungsverboten in Bezug auf besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten. Den aktuellen Schutzstatus einer Tier- oder Pflanzenart ...
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Motto: Leben und leben lassen!
Zum Umgang mit besonders geschützten Tierarten im Siedlungsbereich Ein Igel im Garten, ein Schwalbennest an der Hauswand, ein Hornissennest im Schuppen oder Fledermäuse bei Nacht unsere Wohngebiete sind auch für ...
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Informationen für Betreiber von Tiergehegen außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden
Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 wurden gesetzliche Regelungen zum Betreiben eines Tiergeheges außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden wirksam. Gemäß § 43 des ...
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Bauen und Naturschutz
Bauen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes Der Bebauungsplan enthält neben Festsetzungen zur baulichen Ausführung auch Festsetzungen hinsichtlich der Gestaltung der Grundstücke, z.B. Pflanzgebote und Gehölzartenlisten. Diese ...
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SG Naturschutz, Wald-/Forstaufsicht
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Adressen
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1423
- Fax:
- 03461 40-1902
- E-Mail:
- naturschutz [at] saalekreis.de