Informationen zu gebietsfremden und invasiven Arten (Neobiota)

Was sind invasive Arten?

Im Naturschutz werden die gebietsfremden Arten als invasiv bezeichnet, die unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben. So treten invasive Arten z.B. mit einheimischen Arten in Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen und verdrängen diese.
Auch außerhalb des Naturschutzes werden gebietsfremde Arten oftmals als invasiv bezeichnet, wenn sie ökonomische (z.B. Unkräuter wie der Erdmantel) oder gesundheitliche Probleme verursachen (wie der Verbrennungen verursachende Saft des Riesenbärenklaus).

Was tut die Naturschutzbehörde gegen invasive Arten?

Derzeit gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die den Landkreis als Untere Naturschutzbehörde generell zu einem aktiven Handeln gegen die Vorkommen invasiver Arten in der Natur verpflichten. Handlungserfordernisse können sich aber u. U. indirekt aus anderen Vorschriften ergeben (z.B. Umsetzung von Management- und Pflege- und Entwicklungsplänen für FFH- Gebiete oder Naturschutzgebiete, Verschlechterungsverbot in Natura-2000-Gebieten).

Die Entscheidung, ob und wenn ja wie die Naturschutzbehörde gegen Bestände invasiver Arten vorgeht, orientiert sich ausschließlich an naturschutzfachlichen Kriterien. Ökonomische und gesundheitliche Probleme, die die konkreten Vorkommen im Einzelfall auslösen können, spielen dabei keine Rolle. Treten solche Probleme in den Vordergrund, sind die Handlungsmöglichkeiten der zuständigen Fachbehörden zu prüfen (Ordnungsamt, Gesundheitsamt…)

Viele problematische Arten, die weiträumig etabliert sind, können nicht mehr vollständig werden, so dass sie nur in begründeten Einzelfällen bekämpft werden sollten, um sie unter Kontrolle zu halten oder lokal zu beseitigen. Dabei sind ihre Auswirkungen im konkreten Fall zu berücksichtigen und die Bekämpfung muss gerechtfertigt sein.
Kontroll- und Beseitigungsmaßnahmen sind in den meisten Fällen mit erheblichen personellen und finanziellen Anstrengungen sowie häufig mit der Verursachung von Schädigungen anderer Arten verbunden.

Bei ihrer Einschätzung des Handlungsbedarfes aus naturschutzfachlichen Gründen orientiert sich die Naturschutzbehörde in jedem zu prüfenden Einzelfall an den Empfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz.

Wo können Sie sich weiter informieren?

Neobiota.de ist das Informationsportal des Bundesamtes für Naturschutz über gebietsfremde und invasive Arten in Deutschland. Hier finden Sie Ausführungen zu Auswirkungen invasiver Arten, Invasivitätsbewertungen, Neobiota und Naturschutz, ein Arten-Handbuch und Hinweise zu weiterführender Literatur.

https://neobiota.bfn.de/

Wie ist die Situation in Sachsen-Anhalt?

Auf der Seite der Koordinationsstelle Invasive Neophyten in Schutzgebieten Sachsen-Anhalts beim Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. (KORINA) finden Sie umfassende Informationen zur Verbreitung und Kontrolle von Neophyten in Sachsen-Anhalt. Hier können Sie auch selbst Fundstellen melden.

http://www.korina.info/

Was können Sie selbst tun?

Die Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung invasiver Arten beginnen in der eigenen Wohnung und im eigenen Garten. Als Privatperson sollten Sie z.B. keine Gartenabfälle in der freien Landschaft entsorgen und das Ausbringen neuer Arten in die Natur unterlassen. Auch sollten Sie offene Flächen nicht sich selbst überlassen, wenn sich bereits Problempflanzen in der Nähe ausbreiten.

Weitere Hinweise und Informationsmaterial finden Sie auf den oben genannten Internet-Seiten.

SG Naturschutz, Wald-/Forstaufsicht

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